Die Generali-Versicherung hat einige ihrer Klauseln zu Betriebskosten und Instandhaltungskosten in den Mietverträgen gestrichen. Außerdem muss sie 629.336 Euro an die Mieterinnen und Mieter von 17 Wohnhausanlagen zurückzahlen. Im Schnitt sind dies 2.724,40 Euro je Wohnung. Die AK brachte den Fall ins Rollen, nachdem ein Mieter seinen Mietvertrag von der AK überprüfen ließ. Es folgte eine Abmahnung der Versicherung durch die AK.
Generali unterzeichnet Unterlassungserklärung
Die Generali hat eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschrieben und die beanstandeten Mietverträge entsprechend adaptiert. Außerdem erklärte sich die Versicherung dazu bereit, die zu hoch verrechneten Betriebskosten schnell und unkompliziert zurückzuerstatten. Dies erfolgt über die Gegenverrechnung der nächsten Vorschreibungen.
Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 39,27 Prozent der in den vergangenen drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2019 bis 2021 abgerechneten Betriebskosten. Bereits ausgezogene Mieter:innen sollen sich an die Apleona Real Estate AT GmbH wenden.
AK: Betriebskosten oft unklar definiert
Auch andere Vermieterinnen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin würden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert, so die AK in einer aktuellen Aussendung. Die AK fordert alle diese Imobilienverwaltungen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre Mieterinnen und Mieter zurückzuerstatten.