Bühne während des Frequency-Festivals 2019 in St. Pölten.
APA/HERBERT P. OCZERET
APA/HERBERT P. OCZERET

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Einige Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Barracuda Music, Veranstalter von Konzerten der Rolling Stones, Celine Dion und des Nova Rock Festivals, wurden vor Gericht als gesetzwidrig eingestuft. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt, es ging dabei um CoV-Sonderregeln wie die Gutscheinlösung bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen.

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in fünf Punkten recht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Demnach sei es unzulässig, die Gutscheinlösung auch auf „sonstige Fälle höherer Gewalt“ auszudehnen, da dies nicht vom Zweck des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes umfasst werde.

Auch Gebühren müssen rückerstattet werden

Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barracuda Music betraf Terminänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie anderer Fälle höherer Gewalt: Diese werden als geringfügig und somit zumutbar beschrieben, wenn der neue Termin innerhalb von 18 Monaten stattfinde.

Diese „einseitige Ersetzungsbefugnis des Unternehmens“ sei ebenfalls gesetzwidrig, so das Handelsgericht. Weiters müssten bei einer Refundierung auch allfällige Gebühren erstattet werden.