Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in fünf Punkten recht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Demnach sei es unzulässig, die Gutscheinlösung auch auf „sonstige Fälle höherer Gewalt“ auszudehnen, da dies nicht vom Zweck des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes umfasst werde.
Auch Gebühren müssen rückerstattet werden
Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barracuda Music betraf Terminänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie anderer Fälle höherer Gewalt: Diese werden als geringfügig und somit zumutbar beschrieben, wenn der neue Termin innerhalb von 18 Monaten stattfinde.
Diese „einseitige Ersetzungsbefugnis des Unternehmens“ sei ebenfalls gesetzwidrig, so das Handelsgericht. Weiters müssten bei einer Refundierung auch allfällige Gebühren erstattet werden.