Eine Erhebung der AK ergab, dass die großen Mobilfunkanbieter – A1, Drei und Magenta – in ihren Handyverträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln haben. Wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht, können sie die Preise erhöhen. Wegen der jahrelangen geringen Inflationszahlen von jährlich maximal zwei Prozent wurden die Erhöhungen bisher wenig beachtet.
Mehrkosten von 41 Euro möglich
Nach Berechnungen der AK könnten bei einem durchschnittlichen Vertragstarif mit 40 Euro Grundgebühr im nächsten Jahr Mehrkosten von rund 41 Euro fällig werden. Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert.
Mobilfunkunternehmen können Grundgebühren, Servicepauschalegebühren und mitunter einzelne Leistungen demnach während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Diese Preissteigerung werde 2023 aufgrund der hohen Inflation kräftig ausfallen, so die AK.
Kein Kündigungsrecht bei Indexanpassung
Konsumentinnen und Konsumenten haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Klauseln im Vertrag festgeschrieben sind. Laut Telekom-Gesetz können Kundinnen und Kunden zwar in der Regel kostenlos aus Ihrem Handyvertrag aussteigen, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht. Bei bloßen Inflationsanpassungen besteht dieses außerordentliche Kündigungsrecht aber nicht.
Die AK rät, den jeweiligen Vertrag zu prüfen, ob eine Indexsicherung der Grund-, Servicegebühren oder anderer Preise verankert ist. Anbieter wie beispielsweise Hot, Yesss oder Spusu hätten weder eine Indexierung in ihren Verträgen, noch würden Servicepauschalen verrechnet. Wird Anfang 2023 neuer Handyvertrag abgeschlossen, könnten die Preise erst im Folgejahr erstmalig inflationsangepasst werden.
Da die Handyanbieter vergleichsweise gut durch die Coronavirus-Krise gekommen seien, wäre es fair, auf eine volle Indexanpassung 2023 zu verzichten, so die AK.