Strommast bei Sonnenaufgang
AFP/ROBYN BECK
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Stromkosten: Energieanbieter müssen Ratenzahlung akzeptieren

Ein Kunde der Wien-Energie wollte eine Stromnachzahlung in sechs Raten begleichen. Das Unternehmen habe aber auf eine Zahlung in zwei Teilbeträgen bestanden, so der betroffene Konsument. Zu Unrecht. Für Nachzahlungen bei der Stromrechnung gibt es nun ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlungen bis zu 18 Monaten.

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Bisher waren Stromkunden bei Zahlungsproblemen auf die Kulanz der Energieunternehmen angewiesen. Diese konnten einer Ratenvereinbarung zustimmen oder eben nicht. Nun hat die Bundesregierung das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) reformiert. Seit 25. Februar müssen Energielieferanten und Netzbetreiber einer Zahlung in zwölf Raten zustimmen, in Härtefällen sollen bis zu 18 Teilbeträge möglich sein. Etwa dann, wenn die Nachzahlung eine Höhe von vier Teilbeträgen erreicht hat, sagt Wolfgang Urbantschitsch, der Vorstand der zuständigen Regulierungsbehörde E-Control.

Anbieter müssen auf Teilzahlung hinzuweisen

Die neue Regelung gilt für alle Nachzahlungen, die im Zuge der Jahresendabrechnung entstehen, allerdings nur für Stromkunden. Ähnliche Vorschriften im Gasbereich sind derzeit nicht geplant, es sei aber denkbar, dass es angesichts der hohen Gaspreise Überlegungen in diese Richtung geben werde, sagt Urbantschitsch. Betroffene können eine Ratenzahlung jederzeit formlos beim Stromanbieter beantragen, das Unternehmen müsse diesem Wunsch unverzüglich nachkommen, sagt Urbantschitsch.

Energieanbieter und Netzbetreiber müssen sowohl auf der Jahresabrechnung als auch in Mahnschreiben auf die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung explizit hinweisen. Die einzelnen Raten können außerdem per Erlagschein oder auch in bar bezahlt werden.

Stromzähler
APA/ROBERT JAEGER
Im Strombereich ist das Recht auf Ratenzehlung gesetzlich verankert und kann in jedem Fall durchgesetzt werden

„Wien-Energie bestand auf Zahlung in zwei Raten“

Bisher mussten Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Anbieter verhandelt werden – nicht immer zum Vorteil der Kundinnen und Kunden. Es habe in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen lediglich Ratenzahlungen in zwei oder drei Teilbeträgen angeboten wurden, so Urbantschitsch. Das sei natürlich viel zu wenig. Erst vor wenigen Wochen versuchte ein langjähriger Kunde der Wien-Energie, eine Ratenvereinbarung zutreffen. Er ist freischaffender Künstler und muss zur Zeit mit der Mindestsicherung auskommen.

Seine Stromnachzahlung wollte er in sechs Raten abstottern. Das sei verweigert worden, so der betroffene Kunde gegenüber help.ORF.at. Man habe ihm gesagt, dass er in zwei Raten zahlen müsse, in Höhe von einmal 271 und einmal 272 Euro. Bei einem Monatsbudget von etwa 900 Euro immer noch eine erhebliche Belastung. Das Gesetz gilt in seiner aktuellen Form seit dem 15. Februar und war zum fraglichen Zeitpunkt bereits in Kraft. Daher war das Vorgehen der Wien-Energie „nicht in Ordnung“, so Urbantschitsch.

Wien-Energie spricht von einem Missverständnis

Die Wien-Energie spricht in einer Stellungnahme von einem Missverständnis. Man habe eine Lösung mit nur zwei Raten angeboten, um die Nachzahlung vor den neuen Teilbeträgen für das laufende Jahr erledigt zu haben. Man habe dem Kunden auch angeboten, weitere Teilbeträge in den Ratenplan aufzunehmen, dieser sei mit der ursprünglichen Lösung aber einverstanden gewesen, so Wien-Energie.

Dieser Darstellung widerspricht der betroffene Kunde vehement. Man habe ihm gesagt, dass die Angelegenheit noch im laufenden Quartal erledigt werden müsse und nur eine Aufteilung in zwei Raten möglich sei. Entweder so oder gar nicht. Eine Rate hat er inzwischen bezahlt, nach der Intervention der Ö1-Konsumentenredaktion wurde die Restzahlung in diesem Fall auf vier Teilbeträge aufgeteilt. Bereits angefallene Mahngebühren wurden erlassen.

Windräder neben Bäumen im Sonnenaufgang
APA/dpa/Tom Weller
E-Control: Ausbau der Infrastruktur und der Stromnetze sollten gefördert und nicht behindert werden

E-Control: Energiepreise werden hoch bleiben

Bei solchen und ähnlichen Problemen, rät E-Control-Vorstand Urbantschitsch, den Anbieter etwa per Mail zu kontaktieren und zu versuchen, eine Einigung zu erzielen. Andernfalls stehe die E-Control zur Verfügung, um betroffene Konsumentinnen und Konsumenten zu unterstützen. Wenn notwendig auch im Zuge eines Schlichtungsverfahrens.

Auf der Webseite der E-Control findet man außerdem eine Auflistung von Servicestellen und karitativen Einrichtungen, die bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen können. Angebote, die viele wohl auch in Anspruch nehmen werden müssen. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung geht Wolfgang Urbantschitsch davon aus, dass die Großhandelspreise für Energie auch weiterhin hoch bleiben werden.

Auch Wasserkraft und Windenergie sind teuer

Derzeit sind auch alternative Energieträger teuer. Das liegt daran, dass sich die Großhandelspreise für Energie generell am Gaspreis orientieren. Anbieter erneuerbarer Energien können momentan also ebenfalls hohe Gewinne lukrieren. Langfristig sei es daher wichtig, den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben, um Gaskraftwerke langfristig als Leitmaßstab für die Energiepreise zu verdrängen, so Urbantschitsch.

Neben dem Errichten neuer Anlagen sei dazu auch ein Ausbau der Netzinfrastruktur notwendig. Angesichts der ökonomischen und ökologischen Situation sollte man solche Ausbauprojekte auf Bundes-, aber auch auf Landes- und Gemeindeebene unterstützen, meint Urbantschitsch. Man sollte nicht versuchen, jedes Windrad, jedes Wasserkraftwerk und jede Stromleitung, die in der näheren Umgebung errichtet werden soll, aus politischen oder anderen Gründen zu verhindern, sagt der E-Control-Vorstand.