Ein Finger zeigt auf ein Smartphone mit den Icons von Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Skype, Messenger, Pinterest, Snapchat, tumblr, YouTube, Flickr und Facetime.
APA/HELMUT FOHRINGER
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EuGH: Verbraucherschützer dürfen Facebook klagen

Verbraucherschutzorganisationen dürfen selbstständig Verbandsklagen gegen Internetunternehmen wie Facebook führen. Das teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Strittig war, ob solche Verfahren nur von Betroffenen oder Datenschutzbeauftragten eingebracht werden können. Anlassfall war ein Streit um den Datenschutz bei kostenlosen Spiele-Apps.

Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internetunternehmen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der EuGH am Donnerstag mit. Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das vor allem darin bestehe, personenbezogene Daten zu schützen.

Mangelnder Datenschutz bei Gratis-Spielen?

Hintergrund ist ein Verfahren am deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte im Mai 2020 den EuGH gefragt, ob Verbraucherschutzverbände befugt seien, gegen Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu klagen. Im konkreten Streit zwischen Verbraucherschützern und Facebook geht es um einen nach Angaben des BGH-Richters Thomas Koch relativ eindeutigen Verstoß von Facebook gegen das Datenschutzrecht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen hatte kritisiert, dass Facebook im „App-Zentrum“, wo kostenlose Spiele von Drittanbietern präsentiert werden, gegen den Datenschutz verstoßen habe. Der Nutzer bleibe im Unklaren, was mit seinen Daten geschehe, sagte Koch im Mai 2020.