Eine Person zerbricht einen Cookie
Getty Images/The Picture Pantry
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D: Klage gegen Google wegen Cookiebannern

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt Google vor dem Landgericht Berlin wegen seiner Cookiebanner. Mit Tricks bei der Gestaltung der Cookiebanner versuchten Unternehmen die Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erschleichen, um an möglichst viele persönliche Informationen zu gelangen, begründete die Verbraucherzentrale die Klage.

Es müsse genauso leicht sein, Cookies abzulehnen wie sie zu akzeptieren, um eine unbedachte Datenpreisgabe zu verhindern. Das sei bei den Webseiten der Suchmaschine von Google nicht der Fall. Cookies dienen dazu, Nutzerinnen und Nutzer zu identifizieren und zielgerichtete Werbung in ihren Browser einzuspielen. Sie werden auf Onlinegeräten des Verbrauchers gespeichert und enthalten zum Beispiel Informationen über Standort und besuchte Websites, müssen von Usern aber zugelassen werden. Ein Cookiebanner verwaltet die Einwilligung des Nutzers. In der Regel wird diese über ein Popup-Fenster beim erstmaligen Besuchen einer Website erfragt.

Die Verbraucherzentrale NRW hält die entsprechende Gestaltung auf den Webseiten der Suchmaschine von Google für unzulässig. So sei nur ein Klick für die Zustimmung nötig, aber zur Ablehnung müsse der Nutzer erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln, wo dann mindestens drei verschiedene Kategorien von Cookies einzeln abgelehnt werden müssten. Mit diesen sogenannten Dark Patterns verstoße Google gegen nationale Datenschutzregelungen sowie gegen EU-Recht.