Sicherheitsmaßnahmen mit FFP2-Maske in Skigebiet
APA/BARBARA GINDL
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VKI erweitert Sammelaktion für Ski-Saisonkarten 2019/2020

Wer eine Skisaisonkarte für 2019/2020 besessen hat, hat Anspruch auf anteilige Erstattung für die Zeit der geschlossenen Pisten. Viele Liftbetreiber weigern sich jedoch, Geld zurückzuzahlen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt Skifahrer dabei, ihr Geld retour zu bekommen. Über 6.000 Betroffene haben sich bereits gemeldet, die Frist läuft noch bis Ende April.

Die Skisaison 2019/2020 endete im März 2020 im Lockdown. Skifahrer müssen für die Zeit der geschlossenen Pisten ihr Geld zurückerhalten, das bestätigen auch Gerichte. Die Pistenbetreiber sehen dies allerdings anders und verweigern oft die Rückerstattung.

Sammelaktion umfasst jetzt noch mehr Skigebiete

Der VKI organisiert daher im Auftrag des Sozialministeriums eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche bei den Ski-Saisonkarten der Skigebiete: Ski Amade Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol und Freizeitticket Tirol.

Da sich bereits so viele Betroffene gemeldet haben, wurden die Sammelaktion jetzt auf acht weitere Saisonpässe erweitert: KitzSki Jahreskarte, Montafon Brandnertal Card, Tirol Regio Card, Steiermark Joker, Ski Alpin Card, Ski Arlberg, Ski Lungau und SkiWelt Wilder Kaiser Brixental.

Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist eine Registrierung bis 30. April 2022 unter Verbraucherrecht.at erforderlich.

VKI droht mit weiteren rechtlichen Schritten

Es sei nicht einzusehen, dass Liftbetreiber den vollen Preis trotz eindeutiger Rechtslage einbehielten, sagt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI: „Wir werden betroffene Saisonkartenbesitzer bei der Verfolgung ihrer Rechtsansprüche unterstützen. Sollten die Liftbetreiber nicht einlenken, werden weitere rechtliche Schritte folgen.“