Waschmaschinen in einer Produktionshalle
APA/Ralf Hirschberger
APA/Ralf Hirschberger

Altgeräte-Entsorgung: Ärger über Gebühr bei Onlinekauf

Kaufen Kundinnen und Kunden ein neues Elektrogerät wie eine Waschmaschine, sind stationäre Händler in Österreich dazu verpflichtet, bei der Lieferung des neuen Geräts die alte Waschmaschine kostenlos zurückzunehmen. Onlinehändler müssen Altgeräte jedoch nicht kostenlos mitnehmen, sondern dürfen eine Extragebühr verlangen.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Als sich eine Help-Hörerin eine neue Waschmaschine bei Amazon kaufte, wollte sie dem Lieferdienst ihre altes Gerät dafür mitgeben. Doch Amazon wollte die Rücknahme nicht kostenlos durchführen, sondern verlangte eine Extragebühr von 27 Euro. Kostenlos sei die Entsorgung nur auf einem Mistplatz oder bei einer anderen öffentlichen Sammelstelle möglich, so der Onlinehändler.

Darf Amazon das, so die Frage der Help-Hörerin. Die ernüchternde Antwort: Ja. Eine Ausnahmeregelung für Versandhändler in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG VO) macht es möglich.

Hinweis auf kostenlose Sammelstellen genügt

„Gemäß Paragraph 5 Elektroaltgeräteverordnung gelten für den Versandhandel etwas andere Regeln. Sie können der Verpflichtung zur Rücknahme der Geräte auch nachkommen, indem sie mindestens zwei öffentlich zugänglichen Sammelstellen je politischem Bezirk einrichten, bei denen diese alten Elektrogeräte aus privaten Haushalten von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gratis abgegeben werden können“, so Elisabeth Giehser von der heimischen Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle.

Onlinekunde muss Geräte selbst hinbringen

Es reicht also wenn Amazon die Adressen von zwei kostenlosen Sammelstellen im Wohnbezirk nennt. Kundinnen und Kunden müssen die alte Waschmaschine dann eigenhändig ins Auto hieven (sofern man überhaupt eines besitzt) und sie zum Mistplatz bringen.

Will man, dass Amazon das Altgerät mitnimmt, darf der Händler dafür eine Gebühr verlangen. Und das obwohl gerade im Onlinehandel die Ware ja immer geliefert wird, der Abholer also quasi schon im Haus ist.

Deutschland hat Gesetz nachgebessert

Die derzeit geltende Elektroaltgeräteverordnung stammt aus dem Jahr 2005. Der Onlinehandel steckte damals noch in den Kinderschuhen. Andere Länder haben inzwischen nachgebessert: In Deutschland etwa genügt es nicht mehr nur eine Sammelstelle in der Nähe zu nennen.

Seit Jahresbeginn müssen Onlinehändler dort ihre Kunden aktiv danach fragen, ob bei Auslieferung des neu gekauften Geräts ein altes kostenlos mitgenommen werden soll. Alternativ muss ein kostenloses Versandetikett für die Rücksendung des Altgeräts bereitgestellt werden.

Ministerium: In Österreich keine Änderung geplant

Wir haben im Klimaschutzministerium nachgefragt, ob auch in Österreich eine Überarbeitung dieser Regelung geplant ist. Zuerst ließ man unsere Anfrage unbeantwortet. Nach weiterem Nachfragen verwies man uns auf den geltenden Gesetzestext. Eine Änderung sei derzeit nicht geplant.

Wird ein Gerät über das Internet gekauft, dürfen Onlinehändler anders als in Deutschland hierzulande also weiterhin eine Extragebühr für die Mitnahme des Altgeräts verlangen. Und das, obwohl die Entsorgungskosten bereits im Kaufpreis inkludiert sind.

Händler bezahlen für Inverkehrssetzung

Der Händler, im Fachjargon auch als Inverkehrssetzer bezeichnet, führt diese Abgabe dann an die Entsorgungsbetriebe ab, erklärt Giehser von der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle. Jeder Händler, der Elektrogeräte verkauft, egal ob online oder stationär im Geschäft, müsse für die Inverkehrssetzung nach Gewicht bezahlen.

Dafür schließen die Händler im Normalfall Verträge mit den Sammelsystemen in Österreich ab, bezahlen nach der Menge in Verkehr gesetzter Geräte und Akkus und übernehmen mit diesem Lizenzentgelt für die Inverkehrssetzung auch die Kosten für die Entsorgung.

Alten Föhn, Drucker gleich im Geschäft lassen

Auch defekte kleine Elektrogeräte können beim Kauf eines neuen Geräts kostenlos abgegeben werden. „Am besten nehme ich zum Kauf gleich meinen alten Drucker, Monitor, Haarföhn etc. mit und geben das Gerät dann dort ab. Voraussetzung ist, dass die Verkaufsfläche über 150 Quadratmeter groß ist. Kleinere Elektrohändler wären sonst platzmäßig überfordert, daher hat man in die Verordnung diese Grenze von 150 Quadratmeter aufgenommen“, so Giehser.

Akkus und Batterien auch ohne Neukauf zurückgeben

Die Rückgabe von Akkus und Batterien ist übrigens nicht an einen Kauf gebunden. Sie können in jedem Geschäft, das Batterien verkauft, jederzeit kostenlos abgegeben werden.