Zwei Kreditkarten unter der Hand einer älteren Frau
help.ORF.at/Paul Urban Blaha
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SPÖ will Bankendiskriminierung Älterer verbieten lassen

Kritik an Kreditproblemen, Entzug von Bankkarten, Streichung von Überziehungsrahmen: Häufig haben Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich Probleme, wenn es darum geht, Bankleistungen in Anspruch zu nehmen. Gesetzlich ist diese Form der Altersdiskriminierung erlaubt, die SPÖ will das ändern.

Diskriminierungen älterer Menschen durch Banken sollte gesetzlich unterbunden werden. Dafür sollte das Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden, forderten SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits und Pensionistenverbandspräsident Peter Kostelka im Rahmen einer Pressekonferenz.

Lebenserwartung als Kriterium für Kreditvergabe

Ältere würden häufig trotz Sicherheiten keinen Kredit bekommen, nämlich wenn die statistische Lebenserwartung kürzer als die Kreditlaufzeit sei, kritisierte Kostelka. Dabei berufe man sich auf das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), während es etwa in Deutschland auch dann einen Kredit geben könne. „Das fordern wir ein. Auch Ältere haben Bedarf, einen Kredit zu bekommen“. Durch die Behandlung des Bankenapparats würden ältere Menschen, die etwa ein Bad sanieren oder eine Heizung tauschen müssten, womöglich in die Hände von Kredithaien getrieben und müssten dort hohe Zinsen bezahlen.

„Ab 70 droht Streichung des Überziehungsrahmens“

Drobits sagte, das Thema habe sich in den letzten Monaten zugespitzt, er habe zahlreiche Briefe und Anrufe Betroffener erhalten. Es sei „erkennbar, dass ab einem gewissen Alter der Pensionist nicht unbedingt als Kunde gewünscht wird“. Ab dem Stempel „Pension“ hätten viele nicht mehr den gleichen Zugang zu Bankdienstleistungen wie davor jahrzehntelang im Arbeitsleben. Banken würden aufgrund der Sterbetafel oft keinen Kredit mehr gewähren oder auch keine Kontorahmenerhöhung. Allein aufgrund des Alters könne es mit 70 oder 75 eine Streichung oder Kürzung des Überziehungsrahmens geben oder es werde die Kredit- bzw. Debitkarte entzogen, ergänzte Kostelka.

Ein Mann zückt seine Kreditkarte zum Einkaufen im Internet.
APA/HELMUT FOHRINGER
Peter Kostelka kritisiert, dass auch ältere Personen zwangsläufig auf das Internet angewiesen sind

Auch Seniorenbund-Präsidentin Korosec für Reform

Für eine Verankerung des Verbots von Altersdiskriminierungen im Gleichbehandlungsgesetz werde die SPÖ einen Antrag im Parlament vorbereiten, kündigte Drobits an. Bisherige Absichten in diese Richtung seien auch daran gescheitert, dass die Wirtschaft beziehungsweise Teile der ÖVP „das nicht machen wollen“. Zudem sollten ältere Menschen auch unter den Schuldnerschutzschirm schlüpfen können, forderte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher.

Auch Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) machte sich für eine Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes auf ältere Menschen stark. Aktuell werde es nur auf die Arbeitswelt angewendet, sollte aber auch für Bankgeschäfte und Versicherungen gelten.

Kostelka: Me-Too-Bewegung für Ältere

Kostelka bezeichnete es auch als unzumutbar für 80-Jährige, auf Internet-Banking angewiesen zu sein oder primär dort Anträge stellen zu sollen, wo doch diese Altersgruppe nur zu 30 Prozent einen Internet-Zugang habe und nicht jeder Kinder oder Enkel, die dabei behilflich sein könnten. Als Negativ-Beispiel nannte Kostelka auch die ÖBB, wenn Bahnkarten mit den günstigsten Tarifen nur mehr übers Internet erhältlich seien: „Schritt für Schritt würden Älteren ihre Rechte weggenommen, man brauche hier eine zweite Me-Too-Bewegung“, so Kostelka.

Zu privaten Unfallversicherungsverträgen kritisierte Kostelka, dass darin stehen kann, dass ab dem 70. oder 75. Lebensjahr eine dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall zustehende Versicherungssumme nicht mehr einmalig, sondern in Form einer laufenden Leibrente ausgezahlt werde. Ins Versicherungsthema hatte sich auch die Volksanwaltschaft eingeklinkt, obwohl sie hier keine direkte Prüfkompetenz hat.

WKÖ: Ältere sind besonders wertgeschätzte Kunden

Auf Basis einer Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Österreich kann die Volksanwaltschaft aber Versicherungsbeschwerden an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes weiterleiten, diese werden dort prioritär behandelt. Das sieht eine Vereinbarung von Volksanwalt Werner Amon mit dem Fachverband der Versicherungsmakler vor. Ähnliches soll mit den Banken folgen, hieß es seitens der Volksanwaltschaft erst Anfang Februar.

Die Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ betonte, dass ältere Menschen besonders wertgeschätzte Kunden und Kundinnen der heimischen Geldinstitute seien. Gerade auch für die Anliegen Älterer und ihre spezifischen Finanzierungsbedürfnisse seien die Banken „um maßgeschneiderte Lösungen bemüht“. Sollte es in Einzelfällen Unklarheiten geben, bestehe dafür seit Herbst 2020 ein erfolgreicher Mechanismus zwischen dem überparteilichen Seniorenrat und der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung, der rasche und unbürokratische Abhilfe im aufsichtsrechtlichen Rahmen schaffe, so Bundesspartengeschäftsführer Franz Rudorfer.