Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an
APA/zb/Jan Woitas
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Floating Tarife

AK: Energieanbieter fordert bis zu 1.200 Euro monatlich

Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Floating-Tarif abgeschlossen haben, erleben derzeit böse Überraschungen. Bei diesen börsenpreisorientieren Tarifen werden Teuerungen direkt an die Kunden weitergegeben. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) berichtet von Vorauszahlungen bis zu 1.200 Euro.

Mit so genannten Floating-Tarifen konnten Kundinnen und Kunden in den vergangenen Jahren viel Geld sparen. Das hat sich geändert. Gas- und Strompreise befinden sich aktuell auf einem historischen Höhenflug. Insofern sind Tarife, die an den Börsenpreis gebunden sind, besonders teuer. Das Unternehmen schlaustrom GmbH bietet hier einen sogenannten Spot-Tarif, wo sich der Preis für Strom stündlich ändert. Das sei den Kundeninnen und Kunden des Unternehmens aber meist nicht bewusst, so die AKOÖ in einer Presseaussendung.

Extrem hohe monatliche Forderungen bei „schlaustrom“

Aufgrund der hohen Börsenpreise sind die Kosten für Konsumentinnen und Konsumenten mit dem „Spot-Tarif“ extrem gestiegen. Die Kosten für die bereitgestellte Energie decken Energielieferanten durch Vorauszahlungen, so auch schlaustrom. Allerdings seien die Dimensionen dieser Zahlungen für die Kunden nicht mehr nachvollziehbar. In einzelnen Fällen seien mehr als 1.000 Euro im Monat in Rechnung gestellt, so die AKOÖ.

Ein Jahr Vertragsbindung trotz Preisexplosion

Bisher waren Neukundinnen und Neukunden von schlaustrom für ein Jahr an das Unternehmen gebunden, wobei sie das Risiko von Preissteigerungen alleine tragen müssen. Der Konsumentenschutz der AK OÖ forderte vom Unternehmen die Aufhebung der Vertragsbindung für alle Konsumentinnen und Konsumenten. schlaustrom habe mitgeteilt, dass die Vertragsbindung schon Mitte Dezember 2021 aufgehoben wurde. Trotzdem gehen nach wie vor Beschwerden von Kunden ein, die wegen der Vertragsbindung nicht zu einem anderen Lieferanten wechseln können. Der Konsumentenschutz der AKOÖ werde daher rechtliche Schritte einleiten, wie es heißt.

AK OÖ: Abrechnungen nicht nachvollziehbar

Da sich beim „Spot-Tarif“ der Strompreis stündlich ändert, sollte auch der Stromverbrauch für jede einzelne Stunde festgestellt und dargestellt werden. Die dem Konsumentenschutz der AKOÖ vorliegenden Schlussabrechnungen von schlaustrom würden diesen Anforderungen nicht gerecht und die Forderungen seien für die Kunden nicht nachvollziehbar, so die AK-Konsumentenschützer.

Die AKOÖ rät Konsumentinnen und Konsumenten, die den „Spot-Tarif“ bei schlaustrom abgeschlossen haben, die Abbuchungen für Strom und Gas auf dem Konto zu prüfen. Wer den Floating-Tarif nicht mehr nutzen möchte, könne auf Vergleichsportalen wie etwa dem Tarifkalkulator der E-Control einen Energielieferanten wählen, der einen Fixtarif anbietet. Sollte der Wechsel nicht möglich sein, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der AKOÖ unter der Telefonnummer 050-6906-2 wenden. Bei Fragen zur Rechnung kann man die Beratungsstelle der Regulierungsbehörde E-Control unter 0800 212020 nutzen.