OGH: Werbung mit vermeintlich befristeten Rabatten irreführend

Werbung ist dann irreführend, wenn mit Rabatten geworben wird, die nach Ablauf eines Sonderangebots ohnehin gewährt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Anlass war eine Marketingaktion von T-Mobile (Magenta) mit den Worten „Gratis bis Jahresende“.

T-Mobile bewarb im Oktober 2019 Glasfaserinternet unter anderem mit dem Zusatz „Jetzt gratis bis Jahresende“. Wer den Anschluss bis Ende des Monats bestellte, musste laut Werbung für den Rest des Jahres keine Grundgebühr bezahlen. Nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sei das jedoch irreführend gewesen, da auch nach Ablauf der Aktion in den ersten drei Monaten keine Grundgebühr für neue Verträge verlangt wurde.

„Unrichtiger Eindruck“ einer besonderen Gelegenheit

Der OGH folgte nun dieser Argumentation: Bei einer zeitlichen Befristung eines Sonderangebots liegt eine Irreführung vor, wenn das Angebot nach Ende der Befristung weiter gewährt wird. Der Text „Jetzt gratis bis Jahresende“ erweckt den „unrichtigen Eindruck“, dass es sich um eine besonders günstige Gelegenheit handle. Kundinnen und Kunden könnten dadurch zu einem rascheren Anbieterwechsel bewegt werden, sogar vor Ablauf der Bindungsfrist mit dem bisherigen Anbieter.

"Der Oberste Gerichtshof hat hiermit nun erstmals ausgesprochen, dass bei einem für einen begrenzten Zeitraum angekündigten Preisvorteil eine Irreführung vorliegt, wenn dieser Preisvorteil weiterhin gewährt wird. Er bezeichnet hier seine alte Rechtsprechung, wonach in der bloßen Beibehaltung des günstigeren Preises nach Ende des angekündigten Sonderverkaufs keine relevante Irreführung des Publikums vorliege, als überholt“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, in einer Aussendung.