Ein Pkw fährt auf einer nebelverhangenen Straße.
APA/dpa/Philipp Schulze
APA/dpa/Philipp Schulze

Nebelschlussleuchten: Wann sie nützen und wann nicht

Diesiges Wetter und plötzlich auftauchender Nebel führen in der kalten Jahreszeit immer wieder zu Unfällen. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten können nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Regen und Schneefall für bessere Sicht und mehr Sicherheit sorgen – wenn sie richtig eingesetzt werden. Der ÖAMTC gibt Tipps für die Verwendung.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Moderne Autos besitzen meist weiß strahlende Nebelscheinwerfer, die vorne das Licht flach über die Straße streuen und diese damit besser ausleuchten und ein oder zwei rote Nebelschlussleuchten, die hinten am Wagen angebracht sind und besonders stark leuchten.

Vordere Leuchten darf man jederzeit einschalten

Während die vorderen tief strahlenden Nebelscheinwerfer – man nennt sie auch Breitstrahler – jederzeit und unabhängig von der Wetterlage nach eigenem Ermessen eingesetzt werden dürfen, um etwa Kurven besser auszuleuchten, gibt es für die hinteren roten Nebelschlussleuchten genaue Vorgaben.

Schlussleuchte nur bei Sicht unter 50 Metern

Sie dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht unter 50 Metern liegt. Zur Orientierung: Die Leitpflöcke auf Landstraßen und Autobahnen sind in Österreich mit einem Abstand von 33 Metern aufgestellt.

„Man muss hier aufpassen. Sobald sich von hinten ein Fahrzeug nähert und man festgestellt hat, dass es einen erkannt hat, ist die Leuchte wieder abzuschalten. Drum heißt es auch ‚NebelSchlussLeuchte‘, also nur der oder die Letzte in einer Kolonne darf die Leuchte angeschalten haben. Damit niemand geblendet wird“, so Steffan Kerbl, Techniker beim ÖAMTC in Wien.

Ausschalten nicht vergessen

Ist das neblige Straßenstück durchquert, sollte man nicht vergessen, die Nebelschlussleuchte wieder abzudrehen. „Das ist wirklich zu beherzigen, denn es kann sonst sein, dass man Strafe zahlt, wenn man mit einer unnötig eingeschalteten Nebelschlussleuchte erwischt wird“, so Kerbl.

Zum Problem, dass dahinter fahrende Lenkerinnen und Lenker geblendet werden können, kommt noch die Verwechslungsgefahr. Doppelte Nebelschlussleuchten hinten stiften oft Verwirrung und führen zu falschen Fahrmanövern, weil sie von anderen Autofahrern als Bremslichter angesehen werden.

Autos fahren auf einer Bundesstraße durch Schnee und Nebel
dpa/Stephan Jansen
Ist die Sicht sehr schlecht, darf die Schlussleuchte auch bei Schnee und Regen eingeschaltet werden

Auch bei Regen und Schnee erlaubt

Doch wann ist das Wetter schlecht genug, damit ein Einschalten von Vorteil ist? Reichen schon ein paar über der Fahrbahn hängende Nebelschwaden oder ist es erst sinnvoll, wenn einem eine dicke Nebelwand engegensteht. Und wie ist das bei Regen, der von den fahrenden Autos aufgewirbelt wird und dann wie eine Art Gischt die Sicht vernebelt.

"Ich würde empfehlen, mit Hausverstand zu vorzugehen. Sobald die Sicht durch Witterungseinflüsse stark eingeschränkt ist, ist es sinnvoll die Nebelscheinwerfer zu verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Nebel, Schneegestöber oder starken Regen handelt, so der ÖAMTC-Techniker.

Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen

Eine damit einhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es in Österreich nicht. Es gilt allgemein die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Anders ist das etwa in Deutschland. Dort darf man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht mehr als 50 km/h fahren.

Um in der Situation nicht in Stress auszubrechen und auf der Suche nach den Nebelleuchten während der Fahrt hektisch alle Hebel und Schalter rund ums Lenkrad durchzuprobieren, empfiehlt Kerbl vom ÖAMTC dies vorab zu Hause, etwa mit einem Blick in die Bedienungsanleitung oder Google zu erledigen. Denn je nach Marke und Modell kann der Einschalter an unterschiedlichen Stellen angebracht sein, eine Standardisierung gibt es nicht.

Abblendlicht am Tag dauerhaft einschalten

Gerade im Winter ist Sichtbarkeit das Um und Auf im Straßenverkehr. Auch wenn es ist Österreich keine Verpflichtung zu „Licht am Tag“ gibt, rät der ÖAMTC-Techniker dazu, in der kalten Jahreszeit das Abblendlicht dauerhaft einzuschalten.

„Es ist düster und diesig und man ist sehr oft in der Dämmerung unterwegs. Wenn man das Abblendlicht grundsätzlich anlässt, ist sichergestellt, dass die Beleuchtung rundherum korrekt ist. Rechtlich ist es auch erlaubt, das gesamte Jahr über mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Hier gibt es keinerlei Verbote“, so Kerbl.