Multitasking: Frau hält ihr Handy während sie am Computer arbeitet
Prostock-studio – stock.adobe.com
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Handyanbieter wechseln: Rufnummernmitnahme jetzt gratis

Seit November ist die Mitnahme der eigenen Handynummer zu einem anderen Mobilfunkbetreiber kostenlos. Für viele Handynutzer ein guter Anlass, um den lange aufgeschobenen Tarifwechsel endlich durchzuführen. Help.ORF.at erklärt, wie man mit seiner gewohnten Rufnummer in wenigen Schritten zu einem neuen Anbieter wechselt und was das neue Telekomgesetz noch an Neuerungen mit sich bringt.

Seit Anfang November ist ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz im Dickicht der Vertragsklauseln und bessere Bedingungen beim Wechsel des Mobilfunkanbieters bringen.

„Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Rufnummernmitnahme. Nach dem alten Telekommunikationsgesetz noch kostenpflichtig, ist sie nun kostenfrei,“ so Gregor Goldbacher von der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR.

Leicht verständliche Vertragszusammenfassung

Neu ist auch, dass Mobilfunkanbieter ihre Kundinnen und Kunden einen klaren und leicht lesbaren Überblick über die Eckpunkte ihres Vertrags bieten müssen. Diese so genannte Vertragszusammenfassung soll noch vor Vertragsabschluss den Vergleich verschiedener Tarifprodukte erleichtern.

„Mobilfunkverträge sind oft recht kompliziert und das soll jetzt durch die verpflichtende Vertragszusammenfassung vereinfacht werden,“ so Goldbacher.

Kündigungsfrist beginnt am Tag der Kündigung zu laufen

Ebenfalls neu ist, dass Kundinnen und Kunden bei Ablauf der Mindestvertragsdauer informiert werden müssen. Eine Kündigung ist ab dann nicht mehr nur zum Monatsende, sondern jederzeit möglich. Wird am 15. eines Monats kündigt, ist das Vertragsende am 15. des nächsten Monats. Die Kündigungsfrist selbst bleibt mit einem Monat gleich.

Sonderkündigungsrecht nun beschnitten

In der Kritik steht hingegen eine neue Regelung bei Vertragsänderungen. Bei einer nachteiligen einseitigen Änderung durch den Mobilfunker hatten Kundinnen und Kunden bisher ein Sonderkündigungsrecht und konnten kostenlos aus dem Vertrag aussteigen und das subventionierte Handy behalten. Das geht nun nicht mehr. Jetzt muss bei einem vorzeitigem Vertragsausstieg der Restwert des Handys bezahlt oder das Smartphone zurückgegeben werden.

Konsumentenschützer befürchten, dass es nun vermehrt zu Vertragsänderungen durch den Mobilfunker kommen könnte. So sei etwa denkbar, dass mit einem besonders günstigen Tarifangebot Kunden angelockt würden, der Mobilfunker aber schon wenig später die Gebühr erhöht oder andere Bedingungen verschlechtert. Kunden könnten dann zwar immer noch vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, für ein subventioniertes Handy müssten sie aber eine Abschlagszahlung bezahlen.

Smartphone besser separat im Elektrohandel kaufen

Konsumentenschützer empfehlen, ein neues Smartphone wenn möglich unabhängig vom Mobilfunkvertrag im normalem Elektrohandel zu kaufen. Denn verbilligte Endgeräte beim Mobilfunker gibt es nur in Verbindung mit teureren Tarifen und einer Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Das rechnet sich vor allem dann nicht, wenn man auch mit einem günstigen Tarif auskommt.

Eigenen Verbrauch kennen

Um das beste Angebot für sich zu finden, sollte man zuerst wissen, wie viele Minuten man durchschnittlich pro Monat telefoniert und wie viele Gigabyte an Daten man verbraucht. Dabei hilft ein Blick in die Monatsrechnung oder die Service-App des Betreibers.

Zudem sollte darauf geachtet werden, ob man auch im Ausland (etwa im Urlaub) telefonieren möchte. Denn bei vielen neueren Tarifen ist Roaming ausgeschlossen.

Handytarifrechner vergleicht Preise

Den besten Anbieter und Tarif für sich findet man auf Preisvergleichsseiten wie dem Handytarifrechner der Arbeiterkammer. Diese listen passende Tarifvarianten auf – auf den ersten Plätzen liegen meist jene der kleinen Diskontanbieter.

Diese haben keine eigenen Ladengeschäfte und keine eigene Netzinfrastruktur, sondern mieten sich in die Netze der großen Betreiber ein. Das führt dazu, dass sie attraktive Preise anbieten können.

Alten Vertrag schriftlich kündigen

Ist der passende Tarif bei einem neuen Anbieter gefunden und man selbst nicht mehr an eine Mindestvertragsdauer gebunden, steht dem Wechsel nichts mehr im Weg. In einem ersten Schritt muss der Vertrag beim alten Betreiber schriftlich (zb unterschriebene Kündigung eingescannt per E-Mail) gekündigt werden.

NÜV-Info anfordern

Für die Rufnummernmitnahme muss die so genannte „Nummernübertragungsinformation“ (kurz NÜV-Info) beim bisherigen Mobilfunkbetreiber angefordert und dem neuen Anbieter bei der Anmeldung übermittelt werden. Die Telefonnummer wird dann binnen ein bis drei Tagen übertragen, eine SMS informiert über die erfolgreiche Portierung.

Ab Mai 2022 jährliche Tarifempfehlung

Um künftig zu verhindern, dass Konsumentinnen und Konsumenten lange Zeit in ein und demselben Uralt-Tarif feststecken, während es schon viel attraktivere Angebote gibt, gibt es ab Mai 2022 ein Recht auf eine jährliche Tarifberatung. Der eigene Mobilfunkbetreiber muss dann anhand des bisherigen Verbrauchs von Gesprächsminuten und Datenvolumen einen darauf abgestimmten Tarif ermitteln und dem Kunden nennen.