Autos bei Gebrauchtwagenhändler
APA/Sebastian Kahnert
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Mechaniker zu teuer: Wie die KFZ-Schlichtungsstelle hilft

Zu hohe Rechnungen, Motorschäden oder Kratzer im Lack nach einer Reparatur: Um Konsumenten in solchen Fällen den Weg zu Gericht zu ersparen, gründeten Wirtschaftskammer (WKNÖ) und Arbeiterkammer (AKNÖ) im Jahr 2004 eine KFZ-Schlichtungsstelle in Niederösterreich. Niederösterreich ist das einzige Bundesland mit einer solchen Einrichtung. Der ARBÖ spricht sich für eine bundesweite Ausdehnung aus.

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„Früher haben sich Kundinnen und Kunden mit Problemen im KFZ-Bereich beim Konsumentenschutz beschwert, dann ging es zum Rechtsanwalt, und im Endeffekt brauchte man von uns ein Gutachten für das Gericht“, erzählt Karl Scheibelhofer, Landesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik bei der WKNÖ. So sei bis vor 17 Jahren mit Beschwerden im KFZ-Bereich umgegangen worden. Ein aufwändiges Prozedere, das nicht selten vor Gericht endete.

Schlichtungsstelle bringt Streitparteien zusammen

Im Jahr 2004 gründete der damalige Innungsmeister deshalb eine KFZ-Schlichtungsstelle. Eine Kooperation von Juristen und Sachverständigen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer. 95 Prozent der Beschwerden werden von den Beratern der Arbeiterkammer telefonisch geklärt, fünf Prozent landen bei der Schlichtungsstelle. Das sind drei bis fünf Fälle pro Monat.

 Ein KFZ-Servicetechniker in einer Autowerkstatt hält die Abdeckung vor einem vom Abgas-Skandal betroffenen Dieselmotor vom Typ EA189.
APA/dpa/Julian Stratenschulte
Bei KFZ-Reparaturen sollten die Arbeiten vorab schriftlich vereinbart werden

Die Schlichtungsverfahren finden in der Prüfungswerkstatt des Wirtschaftsförderungsinstituts (WIFI) in St. Pölten statt, wo drei Parteien aufeinandertreffen: Der Kunde mit seinem Auto, ein KFZ-Sachverständiger der Wirtschaftskammer und der Chef des Betriebs, in dem der Wagen gewartet wurde. In vielen Fällen geht es um Motorschäden, Kratzer im Lack oder um zu hohe Rechnungen für ein Service. Wenn etwa ohne Rücksprache Filter oder Lämpchen getauscht wurden.

Einen Richter braucht man häufig nicht

Immer wieder würden die Betriebe argumentieren, der Kunde habe keine Telefonnummer hinterlassen, weshalb man selbst entscheiden musste. Wenn kein genauer Kostenvoranschlag vereinbart wurde und die Mehrleistung einen bestimmten Rahmen nicht überschreitet, habe er Verständnis dafür, sagt KFZ-Innungsmeister Scheibelhofer: „Ich kann nicht jemanden hinausfahren lassen, ohne dass ich die Lampen getauscht hab.“

Die Dreiergespräche führen meist dazu, dass beide Parteien guten Willen zeigen. Zu den Werkstattbetreibern würde er oft sagen, dass die Kunden wiederkämen, wenn man ihnen entgegenkommt, so Scheibelhofer. Der Kunde wiederum sehe dann ein, dass er nicht alles kostenlos bekommen könne. Er habe schließlich eine Leistung erhalten. Der gesunde Menschenverstand ermögliche meist, dass solche Probleme schneller und unkomplizierter gelöst werden können als über aufgeblähte Gerichtsverfahren, so der Innungsmeister.

ARBÖ lobt Arbeit der Schlichtungsstelle

Ein weiteres Problem betrifft die Pickerl-Überprüfung. Ein Fahrzeug bekommt ein negatives Gutachten, der Konsument lässt es anderswo reparieren und bringt es dann wieder zur Nachüberprüfung. Diese dürfe ein Drittel bis maximal die Hälfte der ersten Überprüfung kosten, so Scheibelhofer. Häufig würden Werkstätten aber noch einmal eine komplette Überprüfung durchführen und dafür den vollen Preis verrechnen. Das sei nicht erlaubt: „Wir klären das mit dem Betrieb ab. Ich muss nicht zweimal die komplette Überprüfung machen, wenn es etwa nur um die Reifen geht, brauch ich nur die Reifen anschauen“, sagt Scheibelhofer.

Der Automobilclub ARBÖ lobte gegenüber help.ORF.at die Arbeit der KFZ-Schlichtungsstelle Niederösterreich. Man stehe seit Jahren in regelmäßigem Austausch und habe gute Erfahrungen gemacht. Man würde eine bundesweiten Ausweitung der KFZ-Schlichtungsstellen begrüßen, so der ARBÖ. Auch der ÖAMTC äußert keine Einwände gegen eine mögliche Ausdehnung auf weitere Bundesländer. Zu Fällen, die vom ÖAMTC an die Schlichtungsstelle weitergeleitet wurden, habe es keine negative Rückmeldungen gegeben, die Schlichtungen verliefen offenbar klaglos und zufriedenstellend.

Experte rät zu schriftlichem Reparaturauftrag

Damit es erst gar nicht zu einer Schlichtung kommt, empfiehlt Innungsmeister Scheibelhofer, sich einen schriftlichen Reparaturauftrag geben zu lassen. Darin sollte alles aufgeführt werden, was beim Auto gerichtet werden soll. Außerdem rät der Experte nach der Reparatur zu einer sogenannten Rechnungserklärung. Dabei erklärt der Mechaniker bei der Abholung dem Kunden, was genau am Auto gemacht wurde und zeigt die verbliebenen alten Bauteile, etwa die Simmerringe oder die Reste der Bremse. Auf diese Weise können die Kundinnen und Kunden die geleisteten Wartungsarbeiten nachvollziehen und weiterfahren, ohne dass es zu Aufregungen komme, die ein Schlichtungsverfahren notwendig machen, so Scheibelhofer.