Schimmel in einer Ecke in der Wohnung
cegli/stock.adobe.com
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Schimmel in Mietwohnung: Wer muss zahlen?

In 20 Prozent aller Wohnungen in Österreich tritt früher oder später Schimmel auf, so die Arbeiterkammer (AK) Tirol. Muss der Mieter oder der Vermieter für die Beseitigung aufkommen? Hier kommt es auf die Ursache des Schimmels an, so die AK.

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Kleine, oberflächliche Schimmelstellen müssen vom Mieter selbst behandelt werden, ist der Schimmel jedoch in die Wand eingedrungen, sei meist ein baulicher Mangel die Ursache.

In diesem Fall müsse der Vermieter die Sanierung bezahlen. Um zu belegen, dass man den Schimmel nicht selbst verursacht habe, empfiehlt die AK, sich Feuchtigkeitsgeräte für Wand und Luft zuzulegen.

Vermieter unverzüglich informieren

Im Juni 2015 bemerkte eine Tiroler Pensionistin erstmals Modergeruch und Feuchtigkeit an einer dem Hügel zugewandten Seite ihres Schlafzimmers, so Markus Kröll, Leiter der Miet- und Wohnrechtsabteilung der Arbeiterkammer Tirol.

„Die Dame fuhr mit der Hand die Wand entlang und bemerkte, wie feucht es war“, so Kröll. Wie es gesetzlich erforderlich sei, habe sie unverzüglich ihre Vermieterin informiert. Diese habe jedoch nichts unternommen, um die Ursache für die Feuchtigkeit zu beseitigen.

Ersatzwohnung und Mietbefreiung

Im Spätherbst desselben Jahren sei es dann zu ersten Schimmelbildungen gekommen. Hausmittel hätten nur kurz geholfen, der Schimmel kam immer wieder. Die Vermieterin habe zwar Trocknungsgeräte aufstellen lassen, das half jedoch nichts, so der AK-Mietrechtsexperte.

Die Mieterin wandte sich schließlich an die AK Tirol. So konnte erreicht werden, dass sie eine Ersatzwohnung bekam und von der Miete befreit wurde. Zur Klage kam es 2019, als die Vermieterin wieder eigenmächtig die Miete vom Konto der Pensionistin abzog.

Das Ergebnis: Schuld am Schimmel waren Baumängel. Sie wurden behoben, die Mieterin konnte wieder einziehen und bekam, mehr als vier Jahre nach der ersten Meldung an die Vermieterin, 9.000 Euro Schadenersatz. „Für Möbel und als pauschale Abgeltung. Die Vermieterin verzichtete außerdem auf Mietnachforderungen. Für die Mieterin war das eine gewisse Genugtuung“, so Kröll.

Feuchtigkeitsmessgeräte helfen bei Ursachensuche

Um sich solche jahrelangen Streitereien zu ersparen, empfiehlt Jurist Kröll, den Schimmel zu dokumentieren, sobald er auftritt und umgehend dem Vermieter zu melden. Kleine, oberflächliche Schimmelstellen könnten selbst behandelt werden, ist der Schimmel jedoch in die Wand eingedrungen, müsse er professionell entfernt werden.

Dann geht es ums Geld und die Frage des Verschuldens. Vermieter sagten häufig, der Schimmel liege an unzureichendem Lüften, der Mieter sei schuld, so Kröll.

Um sich dagegen zu wehren, empfiehlt er, sich Feuchtigkeitsmessgeräte für Wand und Luft zuzulegen. Liegt die Feuch-tigkeit in der Wand bei 16 bis 20 Prozent, seien höchstwahrscheinlich bauliche Mängel für den Schimmel verantwortlich, etwa undichte Leitungen oder ein Leck in der Außenwand.

Bei einer Luftfeuchtigkeit von 50 Prozent oder weniger, sei außerdem ausreichend gelüftet worden, es könne kein Schimmel entstehen. In solchen Fällen ist der Vermieter in der Pflicht, die Wohnung zu sanieren, so der AK-Jurist.

Derzeit Hochsaison für Schimmel

Derzeit, in der Hauptsaison des Schimmels, gehen rund fünf Fälle pro Woche bei der AK Tirol ein, so Kröll. Die gute Nachricht: Die meisten Fälle lassen sich deutlich schneller lösen als im Fall der Tiroler Pensionistin. In der Regel müsse man mit zwei bis drei Monaten rechnen.

Ist ein Gutachten vonnöten, könne es auch sechs Monate dauern. „So wie jedes Haus individuell ist, ist auch jede Schimmelbildung individuell zu sehen“, so Kröll.