Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an
APA/zb/Jan Woitas
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VKI-Aktion: Geld retour für Verbund-Kunden

Einige österreichische Energieanbieter haben eine Preisanpassungsklausel genutzt, die vom Obersten Gerichtshof (OGH) für unzulässig erklärt wurde. Darunter war auch der Verbund. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun mit dem Verbund eine Einigung erzielt, etliche Kundinnen und Kunden können Geld zurückbekommen. Betroffene können sich noch bis zum 30. September beim VKI melden.

Der VKI hat vor der Einigung mit dem Verbund bereits mit etlichen Energieanbietern einen Vergleich abgeschlossen, die eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet haben. Auch der Verbund verwendete bis Mai 2020 eine Klausel, die Preiserhöhungen ohne Obergrenze ermöglichte. Der OGH hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der niederösterreichischen EVN als gesetzwidrig beurteilt. Infrage standen dabei im Zeitraum April bis September durchgeführte Preiserhöhungen bei Strom und Gas.

VKI: Konsumentenfreundliche Lösung für Betroffene

Heuer im Sommer haben sich auch der Verbund und der VKI auf einen Vergleich geeinigt. „Wir haben mit Verbund eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, erklärte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, im Juli.

Auch Ex-Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können per Anmeldung die vorgesehene Refundierung erhalten. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 82 Euro bei Strom und 52 Euro bei Gas rechnen, so der VKI. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2019 und 2020.