Laudamotion und Ryanair-Flugzeuge am Flughafen Wien-Schwechat
APA/Helmut Fohringer
APA/Helmut Fohringer

OGH: Check-in-Gebühr bei Laudamotion unzulässig

Die Arbeiterkammer (AK) hat 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline Laudamotion beanstandet und nun in vielen Punkten recht bekommen. 32 Klauseln sind unzulässig, darunter auch die Check-in-Gebühr von 55 Euro, urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH). Kunden können ihr Geld zurückfordern.

Insgesamt 32 von 37 beanstandeten Klauseln wurden von den Gerichten für unzulässig erklärt, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen. Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr. Diese darf nicht verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wurde, so die AK in einer aktuellen Presseaussendung.

Häufig technische Probleme bei Online-Check-in

Bisher mussten Passagiere für den Check-in im Flughafen eine Gebühr von 55 Euro (pro Flug und Person) zahlen. Die Klausel sei ungewöhnlich, nachteilig und unzulässig aufgrund der Höhe, auch weil die Kunden während des Buchungsvorganges nicht darauf hingewiesen wurden, urteilte der OGH.

Da der kostenlose Online-Check-in häufig nicht funktioniert, mussten Flugreisende direkt im Flughafen einchecken und wurden daher gezwungen, die Check-in-Gebühr zu entrichten.

Passagiere können Gebühr zurückfordern

Sollte die Gebühr bezahlt worden sein, können Konsumentinnen und Konsumenten diese nun zurückholen. Ein entsprechender Musterbrief finde sich auf der Webeite der AK, sagte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic: „Das Urteil hat Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion – Verfahren gegen Ryanair und WizzAir laufen noch.“

Die AK rät Verbraucherinnen und Verbrauchern bis zur rechtlichen Klärung, die Check-in-Gebühr nur vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung zu zahlen und die Rückforderung schriftlich bei der Fluglinie zu verlangen.

Auch Gebühr für Neuausstellen der Bordkarte rechtswidrig

Weitere unzulässige Klauseln betreffen unter anderem diverse Haftungsbeschränkungen der Airline hinsichtlich Handgepäck und Personenschäden sowie eine unzulässige Preisänderungsklausel, wonach sich Änderungen der Reisedaten und -route auf den zu bezahlenden Flugpreis auswirken können. Auch eine 20-Euro-Gebühr-Klausel fürs Neuausstellen der Bordkarte, wenn man sie nicht bei sich hat, wurde von den Gerichten gekippt.