Kroatien-Reiserückkehrende im Rahmen der „kostenlosen Covid-19 Tests“ beim Walk-In und Drive-In mit erstmaligen Gurgeltests
APA/HERBERT P. OCZERET
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Kein CoV-Test: Österreicher wurde 24 Stunden festgehalten

Weil er keinen negativen Covid-19-Test hatte, wurde ein österreichischer Urlauber 24 Stunden von den britischen Behörden am Flughafen festgehalten. Reisepass und Handy wurden ihm abgenommen. Reisende sollten sich genau über Einreise- und Transitbestimmungen informieren, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).

Nach einer Urlaubsreise in Frankreich wollte ein 27-jähriger Österreicher von Bordeaux mit der Ryanair heim nach Wien. Zwischenstation war London Stansted Airport. Der Flugreisende hatte bereits eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden und war, wie in solchen Fällen empfohlen, einmal geimpft. Die entsprechenden Belege legte er am Ryanair-Schalter vor, einen negativen CoV-Test hatte er nicht dabei.

Reisepass und Mobiltelefon abgenommen

Von Ryanair erhielt er die Erlaubnis zum Boarding und ging nun davon aus, ohne Probleme via London nach Wien reisen zu können. Mit Schwierigkeiten rechnete er nicht, zumal London nur als Zwischenstopp gedacht war. Nach der Ankunft am Londoner Flughafen wurde dem Passagier wegen des fehlenden Covid-19-Tests jedoch die Weiterreise verweigert. Reisepass und Handy wurden ihm abgenommen, und er sei von den britischen Behörden für 24 Stunden festgesetzt worden, so der Vater des Betroffenen gegenüber help.ORF.at.

Anschließend wurde der Passagier zurück nach Frankreich befördert, am Abend des 18. Juni landete er in Toulouse. Er musste ein Hotel für die Nacht organisieren und konnte erst am folgenden Tag via Paris nach Wien reisen.

2 Flugzeuge – Ryanair
APA/AFP/Adrian DENNIS
Eine Boarding-Erlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass die Einreisebestimmungen im Urlaubsland erfüllt sind

Vor Reiseantritt genaue Informationen einholen

Aufgrund der unterschiedlichen Einreise- und Transitbestimmungen könne es für Urlaubsreisende derzeit durchaus zu solch unangenehmen Erlebnissen kommen, bestätigt das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) gegenüber help.ORF.at. Daher sei es wichtig, sich vor der Reise genau zu informieren. Auf der Website des Außenministeriums finden sich für jedes Land die aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen. Ebenso informieren viele Airlines, darunter auch die Ryanair, über die jeweiligen Regeln am Zielort.

Letztlich sei es die Aufgabe der Passagiere, sich darum zu kümmern, alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Flug- und Einreise beisammen zu haben, so EVZ-Jurist Andreas Herrmann. Hier gelte es auch, die diversen Vorgaben für die Ein- und Transitreise zu beachten. Es sei nicht wünschenswert, wenn Airlines die Aufgabe von Einreisebehörden übernehmen. Nur die Einreisebehörde habe die Befugnis zu entscheiden, ob die vorhandenen Dokumente ausreichend und vollständig seien.

Airlines nicht für Einreisebestimmungen verantwortlich

Der Jurist verweist auf Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher alle notwendigen Dokumente zur Einreise nach Griechenland hatten, die Airlines aber entschieden hätten, dass diese nicht ausreichen würden und die Passagiere nicht befördert haben.

Falls im konkreten Fall die Ryanair eine explizite Zusage gemacht habe, dass die vorhandenen Dokumente ausreichend seien, wäre zu überprüfen, ob sie dadurch für den entstandenen Schaden haftbar sei, auch wenn der betroffene Passagier nicht alle notwendigen Dokumente dabei hatte, so Herrmann. Wichtig wäre hier allerdings eine schriftliche Bestätigung der Airline, dass die Zusage ergangen sei, dass eine Transitreise möglich ist, so der EVZ-Jurist.