Das Symbol eines Einkaufskorbs leuchtet auf einer Computertastatur (gestelltes Foto).
APA/dpa/Jens BŸttner
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Möbellieferungen: So vermeidet man böse Überraschungen

Viele Konsumentinnen und Konsumenten bestellen auch Möbel und Einrichtungsgegenstände vermehrt online. Doch die günstigen Möbelpreise können täuschen, wenn Kosten für Lieferung und Montage nicht berücksichtigt werden. Laut einer aktuellen Erhebung der Arbeiterkammer (AK) können Mehrkosten von mehreren hundert Euro entstehen. Außerdem komme es häufig zu Lieferverzögerungen, so die AK.

AK: Hohe Lieferkosten bei Möbelix und Mömax

Zwischen 49 und 169 Euro kostet die Lieferung einer Gartengarnitur im Wert von etwa 800 Euro an die Bordsteinkante. Die Lieferkosten von Möbelix und Mömax liegen hier um 245 Prozent über jenen von Kika, Leiner und XXLutz. Ikea liege mit 79 Euro dazwischen, so die AK in einer aktuellen Presseaussendung.

Etwa Badezimmermöbel lassen sich viele Konsumenteninnen und Konsumenten nicht nur liefern, sondern auch montieren und an Strom und Wasser anschließen. Dafür fallen bei den heimischen Möbelhäusern zwischen 278 (Ikea) und 709 Euro (Möbelix) an. Ein Badezimmer um ursprünglich 800 Euro kommt dadurch auf über 1.500 Euro Gesamtkosten.

Scgriftliche Kostenvoranschläge einholen

Die AK empfiehlt, sich vorab genau nach den Preisen für Lieferung, Montage und notwendigen Anschlusskosten zu informieren. Preisauskünfte sollten schriftlich eingeholt werden. Bei größeren Anschaffungen sollten mehrere Kostenvoranschläge eingeholt und die Gesamtkosten vergleichen werden. Bei den Anschlusskosten können nahe am Wohnort gelegene Fachbetriebe günstiger sein, so die AK.

Wenn die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder in der vereinbarten Weise (z.B. Qualität) geliefert wird, ist das Unternehmen im Verzug. Kundinnen und Kunden können dann entweder die Erfüllung des Vertrags verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Was als Frist angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Nachfrist von drei bis vier Wochen sollte in vielen Fällen angemessen sein, sagen die Konsumentenschützer.

Für Verlust oder Beschädigung haftet der Händler

Wenn die Ware nicht ordnungsgemäß zugestellt wird, also beispielsweise verloren geht oder beim Transport beschädigt wurde, liegt das Risiko dafür beim Unternehmen. Erst wenn die Lieferung von einer empfangsberechtigten Person entgegengenommen wird, geht die Gefahr des Verlustes oder einer Beschädigung auf diese Person über. Man müsse sich daher im Regelfall nicht – wie manchmal von den Versandunternehmen behauptet – selbst mit dem Lieferdienst oder dem Spediteur auseinandersetzen. Es sei Teil der Leistung des Unternehmens, dass die Ware schadenfrei geliefert wird. Ist schon von außen ein Mangel erkennbar, sollte man die Ware umgehend retournieren.

Wenn man allerdings nicht die Standardversandmöglichkeit des Unternehmens gewählt hat, sondern selbst ein Transportunternehmen beauftragt hat, liegt das Risiko des Verlusts beziehungsweise der Beschädigung der Ware bei den Konsumentinnen und Konsumenten. In diesem Fall könne man eventuelle Schadensansprüche aber gegenüber dem Transporteur geltend machen, so die AK.