Ein übergroßer Mercedesstern auf einem Gebäude in Stuttgart vor dunklem Himmel
APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Deutsche Diesel-Klage gegen Daimler auch für Österreicher

Der Verbraucherschutzverein (VSV) ermöglicht es österreichischen Fahrzeughalterinnen und -haltern, sich einer Klage gegen Daimler (Mercedes) in Deutschland anzuschließen. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will mit einer Musterfeststellungklage klären lassen, dass auch Daimler bei der Abgasreinigung betrogen hat und daher zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Daimler hat nach Auffassung des deutschen Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz unzulässige Abgastechnik verwendet. Der Konzern musste daher bereits massenweise Autos zurückrufen. Der Autokonzern hält die Funktionen allerdings für zulässig. „Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. Das Gericht solle das nun feststellen und den Verbrauchern Rechtsklarheit geben. Mehr dazu in news.ORF.at

Kolba: „Mercedes muss Unrechtsgewinn wieder herausgeben“

Auch Österreicherinnen und Österreicher können sich über den VSV kosten- und risikolos der Klage anschließen, heißt es in einer Aussendung des Vereins. Die Teilnahme sei in jedem Fall sinnvoll, so VSV-Obmann Peter Kolba. Selbst wenn es wieder, wie seinerzeit bei VW, zu einem Vergleich kommen sollte, der österreichische Betroffene ausschließt, sei so zumindest die Verjährung unterbrochen.

Ein TÜV-Mitarbeiter untersucht eine Mercedes C-Klasse in einer deutschen TÜV-Station
APA/dpa/Julian Stratenschulte
Der vzbv will Abgasbetrug bei Mercedes gerichtlich feststellen lassen

Außerdem gehe es auch ums Prinzip. Die Automobilindustrie „verpestete über Jahre die Umwelt mit weit überhöhten Grenzwerten an NOx“ durch illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinung, so Kolba. „Wenn nun viele Fahrzeuginhaber Schadenersatz einfordern, dann muss Daimler – so wie VW – einen Teil des kassierten Unrechtsgewinns wieder herausgeben. Das macht solchen Betrug in Zukunft unattraktiv.“