Immer wieder komme es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen, nicht die internationalen Grenzübergange nutzen sondern auf kleinere Straßen und Übergänge ausweichen, so der ÖAMTC. Diese sind jedoch nur für slowenische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zugelassen. Reisende mit anderem Pass verstoßen gegen das Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze zwischen Slowenien und Kroatien und werden so zu „illegal Einreisenden“.
Die Geldstrafen sind hoch: Bis zu 1.200 Euro pro reisender Person können fällig werden. Laut ÖAMTC könne dagegen im Nachhinein nicht vorgegangen werden. Der Autofahrerclub empfiehlt daher, unbedingt darauf zu achten, einen internationalen Grenzübergang von Kroatien nach Slowenien zu nutzen – trotz Staugefahr.