Ein Fitnesstrainer bei einem Onlinekurs
APA/AFP/Ina FASSBENDER
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Trotz Schließung: Fitnessstudios ziehen Monatsbeiträge ein

Die Arbeiterkammer (AK) Steiermark erreichen derzeit viele Beschwerden verärgerter Kundinnen und Kunden von Fitnessstudios, bei denen trotz längerer Schließungen Monatsbeiträge abgebucht wurden. Die meisten Fälle betreffen Clever Fit, FitInn und McFit. Aus Sicht der AK ist das Vorgehen rechtswidrig: Für eine nicht erbrachte Leistung muss kein Geld bezahlt werden.

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Viele Studios würden ihrer Kundschaft anbieten, die Zeit, in der ohne Leistung bezahlt wurde, am Ende des Vertrages anzuhängen. Andere stellen Onlinekurse zur Verfügung und sehen diese als vollwertigen Ersatz.

„Das mag zwar funktionieren, dass man dann auch zu Hause mitturnt, allerdings ersetzt das nicht die gesamte Leistung“, sagte Juristin Birgit Auner von der AK Steiermark. Auch als Teilersatzleistung müssen Onlinekurse nur dann angenommen werden, wenn sie bereits explizit im Vertrag angeführt wurden, so Auner. Außerdem müssen sie deutlich weniger kosten als der Monatsbeitrag des Studios.

Studios lenken in meisten Fällen ein

In einem Großteil der Fälle, in denen für Konsumentinnen und Konsumenten interveniert wurde, war die AK bisher erfolgreich. Manche Konsumenten seien mit dem Angebot ihres Studios zufrieden, sich die einbezahlten Monatsbeiträge als Guthaben anschreiben zu lassen, das dann bei Öffnung der Studios wieder monatlich aufgebraucht wird. Andere ziehen es vor, ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen. In solchen Fällen hätten bereits einige Konsumenten ihr Geld wieder zurückbekommen, so die Konsumentenschützerin.

Mit der Kritik der AK konfrontiert, erklärte Clever Fit gegenüber help.ORF.at: Bei den angebotenen Kompensationen würde man sich an die geltenden Regelungen halten. Dabei obliege es den einzelnen Studios, individuelle Lösungen zu finden. Um die Kosten zu decken und die Arbeitsplätze zu sichern, sei man bemüht, die Beiträge in Form von Sachleistungen zu kompensieren. FitInn und McFit reagierten auf die Aufforderung von help.ORF.at zur Stellungnahme nicht.

Bei Vertragseinstieg auf Bindefristen achten

All jenen, die nicht Mitglied bei einem Fitnessstudio sind und daran denken, ab 19. Mai, wenn die Studios wieder öffnen, einen Vertrag zu unterzeichnen, rät Konsumentenschützerin Auner zu besonderer Vorsicht.

Das Wichtigste sei, darauf zu achten, wie lange man sich bindet und wie man gegebenenfalls wieder aus dem Vertrag herauskommt. Es könne sich an der persönlichen Situation der Konsumentinnen und Konsumenten schnell etwas ändern, ein Umzug etwa, weshalb man das Studio dann vielleicht nicht mehr besuchen kann.

Vorsicht bei Lockangeboten

Außerdem empfiehlt sie, bei Lockangeboten auf das Kleingedruckte zu achten. Vergangenen Herbst habe es Studios gegeben, die mit einer monatlichen Kündigung geworben hätten. Tatsächlich habe diese Kündigungsfrist nur für die ersten sechs Monate gegolten, danach sei der Vertrag nur noch halbjährlich kündbar gewesen.

Es lohne sich auch zu prüfen, inwiefern die Studios bereits vertraglich einen Ersatz durch Onlinekurse festgelegt hätten und wie viel für dieses Angebot verlangt wird, so Auner.