Die Veranstalter von Ironman Austria und Spartan Race verweigerten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Rückzahlung der Teilnahmegebühren bei Corona-bedingten Absagen unter Verweis auf Klauseln in den AGB, die keine Rückzahlung in solchen Fällen vorsahen. Stattdessen boten beide nur eine „Kulanzlösung“ an, nach der es keine vollständige Rückzahlung der Gebühren gab. Der VKI hat daraufhin die Veranstalter aufgefordert, die Verwendung solcher Klauseln zu unterlassen und sich gegenüber Konsumenten nicht mehr auf diese Klauseln zu berufen.
Gesetzliches Recht auf Gutscheine und Barauszahlung
Der Veranstalter des Spartan Race, die Xchange Sport & Event AG, gab eine Unterlassungserklärung ab und versprach, den Konsumentinnen und Konsumenten von nun an eine Rückzahlung nach den gesetzlichen Vorgaben des Kultur- und Sportsicherungsgesetzes (KuKuSpoSiG) zu gewähren. Dadurch bekommen die Betroffenen, die eine Rückzahlung verlangen, einen Gutschein in Höhe von 70 Euro und den darüber hinausgehenden Betrag in bar rückerstattet. Sollte der Gutschein nicht bis 31.12.2022 eingelöst werden, besteht danach ein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinbetrags.
Spartan Race und Ironman müssen sich an Gesetz halten
Der Veranstalter des Ironman in Klagenfurt war nicht so schnell von der Rechtsansicht des VKI zu überzeugen. Der VKI brachte daher zwei Klagen ein. In einem Verfahren klagte der VKI die Rückerstattung der Teilnahmegebühren für eine Konsumentin ein. Ironman zahlte in der Folge die Teilnahmegebühren zurück, bevor das Gericht ein Urteil fällen konnte. Im anderen Verfahren klagte der VKI auf Unterlassung der besagten Klausel. Ironman Austria ließ sich nicht auf das Verfahren ein und es erging ein – mittlerweile rechtskräftiges – Versäumungsurteil, so der VKI in einer Aussendung.
VKI stellt Musterbriefe zur Verfügung
Ironman Austria dürfe sich damit nicht mehr auf die Klausel berufen, die eine Rückzahlungspflicht ausschließt, die Entgelte seien daher zurückzuzahlen, sagt Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist des VKI. Auch Ironman Austria kann über einen Teilbetrag Gutscheine nach den Vorgaben des KuKuSpoSiG ausstellen, sodass die Kundinnen und Kunden in der Regel 180 Euro in bar erhalten und den Rest als Gutschein.
Der VKI stellt Musterbriefe zur einfachen Rückforderung der Teilnahmegebühren von Spartan Race und Ironman zur Verfügungr. Daneben finden sich dort weitere Informationen zur Rückzahlungsverpflichtung nach Veranstaltungsabsagen und zum KuKuSpoSiG, so der VKI-Jurist.