Frau mit Telefon
APA/dpa/Friso Gentsch
APA/dpa/Friso Gentsch

A1, Drei und Magenta: Gleichzeitige Tariferhöhung im März

Die Netzbetreiber A1, Drei und Magenta erhöhen im März viele ihrer Tarife. Betroffen sind Mobilfunk- und Internetverträge. Die Bundeswettbewerbsbehörde sieht in der gleichzeitigen Preiserhöhung der drei großen Player eine „schiefe Optik“ – man beobachte den Markt genau.

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Zahlreiche verärgerte Konsumentinnen und Konsumenten informierten help.ORF.at in den vergangenen Wochen von anstehenden Erhöhungen ihrer Telekommunikationstarife. Betroffen sind die drei Netzbetreiber A1, Drei und Magenta. Sie alle erhöhen im März eine Vielzahl ihrer Tarife.

Bei Drei werden Mobilfunkverträge um einen bis drei Euro pro Monat teurer, A1 führt für seine Discountmarke „bob“ eine jährliche Servicepauschale von 25 Euro ein. Zudem erhöhen beide Anbieter ihre Internettarife. Magenta stellt alte UPC-Verträge für Kabelinternet ein; die neue Grundgebühr kostet im Monat durchschnittlich drei Euro mehr. Ein Konsument formuliert seine Situation gegenüber help.ORF.at so: „Meine einzige Handlungsfreiheit besteht darin, zu kündigen. Nur wohin soll ich wechseln, wenn jetzt alle ihre Tarife erhöhen?“

Optik „sicher nicht ideal“

„Von der Optik her ist das sicher nicht ideal, das ungefähr zeitgleich zu machen“, so Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde gegenüber help.ORF.at.

Thanner kritisiert auch das Ausmaß der Erhöhungen. In einem Fall gebe es sogar eine Preissteigerung von 70 Prozent. Das mache zwar vor allem in der aktuellen Krise einen schlechten Eindruck, die Preissetzung sei aber den Unternehmen überlassen. Als Wettbewerbsbehörde sei man erst zuständig, wenn ein Missbrauch bei der Preissetzung vorliege, so der Jurist. Ein solcher Missbrauch wäre etwa eine verbotene Preisabsprache unter den Anbietern.

Beschwerden zu Erhöhungen schon in früheren Fällen

Zu zeitgleichen Tariferhöhungen der drei Netzbetreiber habe es bereits in der Vergangenheit Beschwerden gegeben. So erhöhten an einem 1.Mai vor rund fünf Jahren alle Netzbetreiber gleichzeitig die Servicepauschalen. Das könne ein Hinweis auf Absprachen sein, für ein Verfahren hätten aber die Beweise gefehlt. Damit die Bundeswettbewerbsbehörde eingreifen kann, brauche es mehr als Indizien, etwa E-Mail-Verkehr oder Besprechungsprotokolle.

Hinweise an anonymes Whistleblowersystem

Die momentan vorliegende Ankündigung der drei Mobilfunknetzbetreiber, die Preise zu erhöhen, sei ebenfalls zu wenig, um Ermittlungsschritte zu setzen, so Thanner. Die Bundeswettbewerbsbehörde werde den Markt und die Preiserhöhungen aber genau beobachten. Hinweise können anonym über das Whistleblowersystem der Behörde gegeben werden. Wenn dann die Bundeswettbewerbsbehörde an die Unternehmen herantritt, unterliegen die Anbieter einer Auskunftspflicht. Sollten im vorliegenden Fall weitere Hinweise auftauchen, werde man diesen selbstverständlich nachgehen.

Thanner: Diskonter müssen bleiben

Mit nur drei Netzbetreibern sei der österreichische Mobilfunkmarkt sehr konzentriert, kritisiert Thanner. Umso wichtiger seien die Mobilfunkdiskonter, die sich seit 2012 in die bestehenden Netze einmieten können. 24 solcher Anbieter gibt es, ihr Marktanteil liegt zusammen bei zwölf Prozent. In zwei Jahren laufen ihre Verträge mit den Netzbetreibern jedoch aus.

Die Bundeswettbewerbsbehörde setzt sich dafür ein, dass sie weiter auf dem Markt bleiben. Theodor Thanner wird deshalb im März alle Mobilfunkanbieter an den runden Tisch bitten. Die Zahlen würden derzeit für eine starke Tendenzen von Konsumentinnen und Konsumenten zeigen, ihre Anbieter zu wechseln. Das sei ein Element von Wettbewerb. „Wenn es eine große Anzahl von Wettbewerbern gibt, dann hat jeder Konsument und jede Konsumentin auch die Wahl, und das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt“, so Thanner.