EIngemottete Flugzeuge, die wegen der Corona-Pandemie nicht fliegen können.
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Flugannullierungen: Tausende bleiben auf Ticketkosten sitzen

Durch die Coronavirus-Pandemie wurden weltweit Flüge gestrichen. In Österreich warten tausende Passagiere noch immer auf Rückzahlung der Ticketkosten. Auch eine steirische Familie, die einen Flug von Neuseeland nach Österreich gebucht hatte, wurde vertröstet. Das Reisebüro ist inzwischen pleite, die Fluglinie Qatar Airways antwortete über Monate nicht. „Kein Einzelfall“, so die Arbeiterkammer (AK) Steiermark.

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Bereits im Herbst 2019 kaufte ein Steirer für seinen Sohn ein Flugticket nach Neuseeland. Während der siebenten Klasse wollte der Gymnasiast dort sein Sommersemester in einem College verbringen. Um etwa in einem Krankheitsfall leichter umbuchen zu können, entschied sich sein Vater, die Flugtickets über ein Reisebüro zu buchen.

„Als Kunde steht man alleine da“

Wie geplant flog der Schüler im Jänner vergangenen Jahres mit Qatar Airways nach Neuseeland. Nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie kam er Anfang April mit einem Rückholflug der Regierung wieder nach Österreich zurück. Im Mai wurde sein Vater von Qatar Airways angeschrieben. Man habe den reguläre Rückflug seines Sohnes gestrichen, er möge sich ans Reisebüro wenden, um den Ticketpreis zu refundieren.

Leuchtturm in der Region ‚The Catlins‘, Neuseeland
APA/AFP/Christophe SIMON
Der Neuseeland-Flug für den Schüler kostete 1.300 Euro

Doch noch ehe der Steirer sein Geld zurückerhielt, ging das Reisebüro in Konkurs. Die Masseverwalterin schickte ihn wieder zurück zu Qatar Airways. Bis heute wartet der Konsument vergeblich auf eine Rückmeldung der Fluglinie. „Was mich ärgert, ist, dass das Reisebüro seine Leistung nicht erbracht hat. Trotz Vertrag steht man als Kunde, wenn es Spitz auf Knopf steht, alleine da“, so der Steirer.

AK: Fluglinie muss Kosten erstatten

Für den Juristen Herbert Erhart von der Konsumentenschutzabteilung der AK Steiermark ist der Sachverhalt klar: Die Fluglinie habe den Flug von sich aus annulliert und sei damit verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Auf der Buchungsbestätigung sei klar ersichtlich, dass das Reisebüro nur als Vermittler agiert, und die Fluglinie als Leistungsträger angeführt wird.

Die Ansprüche, die man als Konsument hat, könnten deshalb auch direkt gegenüber der Fluglinie geltend gemacht werden. Dabei spiele es keine Rolle, wenn kein Verschulden der Fluglinie gegeben sei, etwa weil coronavirusbedingt die Regierungen keine Start- und Landeerlaubnisse erteilt hätten.

Auch wenn in einem solchen Fall die Fluglinie unverschuldet eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt, müsse sie die Kosten, die dafür angefallenen sind, erstatten, so Erhart. Das ergebe sich aus den vertragsrechtlichen Grundsätzen.

Tausende Passagiere warten auf ihr Geld

Allein in der Steiermark seien im vergangenen Jahr wegen gestrichener Flüge tausende Konsumentinnen und Konsumenten auf ihren Ticketkosten sitzen geblieben, so Erhart. „So etwas haben wir in den Jahrzehnten davor noch nicht erlebt, was da an einer Vielzahl gleichgelagerter Beschwerdefällen eingelaufen ist.“

Viele Interventionen seien aber erfolgreich gewesen. In manchen Fällen, in denen außergerichtlich keine Lösung gefunden werden konnte, habe man den Konsumenten außerordentlichen Rechtsschutz gewährt und Klage vor Gericht eingebracht. „Die Verfahren laufen jetzt an. Es wird spannend, wie sie ausgehen, und ob es uns gelingt, das Geld der Konsumenten zurückzuholen“, so der Jurist.

Für einen anderen Konsumenten, der über dasselbe Reisebüro zwei Flugtickets gebucht hatte, konnte Herbert Erhart Ende vergangenen Jahres 1.400 Euro bei Qatar Airways zurückholen. Sollte es ihm nicht gelingen, für den Steirer erfolgreich zu intervenieren, sei er davon überzeugt, dass er eine Klage vor Gericht gewinnen würde.

Update: In einer späten Reaktion sagte Qatar Airways gegenüber help.ORF.at zu, den Ticketpreis zu erstatten; man habe auf die Freigabe der Summe durch die Insolvenzverwaltung des Reisebüros warten müssen. Das Unternehmen legt außerdem Wert auf die Feststellung, dass man seit März 2020 weltweit mehr als 1,3 Milliarden Euro an Ticketkosten erstattet habe.