Ein altes VW-Emblem
AFP
AFP

Dieselskandal-Urteil: Was Betroffene jetzt tun können

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen für illegal erklärt. Für Betroffene des „VW-Skandals“ ergeben sich dadurch neue Chancen, Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Was man nun tun kann.

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals hat der EuGH ein Urteil gefällt, demzufolge Diesel-Abgas-Abschalteinrichtungen rechtswidrig sind. Neben VW haben auch Autobauer wie Daimler, Audi, BMW, Volvo und Fiat derartige Vorrichtungen in ihre Fahrzeuge eingebaut.

Betroffene können Hersteller auf Schadenersatz klagen

Die Hersteller hatten argumentiert, dass diese Maßnahme dem Schutz des Motors diene, dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. Eine Abschalteinrichtung sei nur dann zulässig, wenn der Motor anderenfalls ernste Schäden erleiden würde oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen könnten. Im konkreten Fall beuge die Abschalteinrichtung aber bestenfalls dem Verschleiß vor, urteilte der EuGH.

Die Halter manipulierter Fahrzeuge können sich nun juristisch wehren und Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen, sagt der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) Peter Kolba. Nicht nur gegen VW sondern gegen alle Hersteller, die derartige Vorrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben. Anders als bei VW können Schadenersatzansprüche gegen andere Hersteller schwerlich verjährt sein, da diese Manipulationen erst lange nach 2015 öffentlich wurden, so Kolba.

Jurist: VW einigt sich in der Regel auf Abschlagszahlungen

Auch Klagen gegen VW seien nach wie vor sinnvoll, so Kolba. Die Erfahrung habe gezeigt, dass der Konzern nur dann bereit sei, Entschädigungen zu zahlen, wenn die Gerichtsdrohung im Raum steht. Ist das der Fall, würde sich VW in der Regel auf Vergleiche einigen, um rechtsgültige Urteile zu vermeiden. Auf diese Weise könne man etwa 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen, so Kolba.

Richter des EuGH
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Verbraucherschützer und Juristen freuen sich über den Urteilsspruch des EuGH

Für die Betroffenen bestünde kein finanzielles Risiko. Entweder könne man die Rechtsschutzversicherung kontaktieren, um zu sehen, ob diese die Verfahrenskosten übernimmt oder einen Prozessfinanzierer zu Rate ziehen. Prozessfinanzierer strecken in so einem Fall die Verfahrenskosten vor und kassieren im Erfolgsfall eine Provision.

VSV bietet Unterstützung an

Wie hoch die Provision ausfällt, hängt von den Bedingungen ab, die die Prozessfinanzierer anbieten. Während manche Anbieter zwischen 10 Prozent und 25 Prozent vom Erlös verlangen, bieten andere Finanzierer eine feste Staffelung an. Diese Staffelung sieht beispielsweise bei geringeren Erlösen höhere Beteiligungsquoten (zum Teil bis zu 50 Prozent) und bei höheren Erlösen geringere Beteiligungsquoten vor.

Der VSV von Peter Kolba bietet österreichischen Dieselfahrern an, entsprechende Klagen gegen Automobilhersteller zu vermitteln. Derzeit seien Verfahren gegen VW und gegen den Konzern Daimler am Laufen, zu dem auch Mercedes-Benz gehört. Man werde aber in jedem Fall auch gegen andere Hersteller gerichtlich vorgehen, versichert Kolba.

Klagen in Deutschland günstiger als in Österreich

Die Verfahren werden in Deutschland geführt, was generell günstiger ist, als wenn man in Österreich klagen würde, so Kolba. Während in Deutschland Anwalts- und Gerichtskosten pauschal abgerechnet werden, errechnet sich das Honorar österreichische Anwälte nach einem Taxametersystem. Je länger ein Verfahren dauert, desto teurer wird es.

Das Kostenrisiko werde vom VSV über Prozesskostenfinanzierer abgesichert, die bereits zur Verfügung stehen. Die Provision betrage momentan 35 Prozent des erstrittenen Schadenersatzes, darüber hinaus müssen Interessenten dem Verbraucherschutzverein als außerordentliches Mitglied beitreten. Mit einer Mitgliedsgebühr von 30 Euro pro Jahr seien die daraus erwachsenden Kosten aber durchaus überschaubar, meint Kolba.

Deutscher Anwalt vertritt etwa 2.000 Österreicher

In diesem Jahr hat der VSV etwa 500 Klagen eingebracht. Einige der betroffenen Autofahrer hätten bereits Geld erhalten, freut sich Kolba. Interessenten können sich online unter www.klagen-ohne-risiko.at anmelden.

Auch andere Rechtsanwälte bieten betroffenen Fahrzeuglenkern ihre Hilfe an, so etwa die deutsche Kanzlei Goldenstein. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein vertritt mittlerweile 24.600 Mandanten, darunter etwa 2.000 Österreicherinnen und Österreicher.