Parkautomat und Auto
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER

Ärger über Strafe trotz gültigem Parkticket

Ein schlampig hinterlegter Parkschein kann teuer werden. Weil das Ticket angeblich nicht lesbar war, wurde eine Wienerin vom privaten Parkraumüberwachungsunternehmen Park & Control gestraft, obwohl ihr Parkschein gültig war. Als Beweis legte das Tochterunternehmen des Betreibers APCOA ein Foto vor. Ein Foto der Konsumentin selbst lässt jedoch Zweifel an dieser Darstellung aufkommen.

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Eine junge Mutter war mit ihren beiden kleinen Kindern zum Wiener Gänsehäufel unterwegs und stellte ihr Auto auf dem Parkplatz des Strandbades ab. Sie löste ein Parkticket und legte es hinter die Windschutzscheibe.

40 Euro Strafe für unlesbares Ticket

Als die Frau später zurückkehrte, fand sie eine Zahlungsanweisung von Park & Control (PAC) in der Höhe von 40 Euro vor. Die Begründung: Das Ticket sei nicht lesbar gewesen. Zum Beweis wurden Fotos übermittelt.

Beweisfoto von Park & Control eines angeblich falsch eingelegten Parkscheins
Park & Control / Apcoa
Auf dem Beweisfoto von PAC ist der entscheidende Teil des Tickets unlesbar

Die Frau erhob Einspruch und legte ihrerseits ein Foto vor, auf dem das Ticket sehr wohl zu erkennen war. Der Unterschied: Sie fotografierte neben dem Auto stehen direkt von oben, während das Foto von Park & Control das Fahrzeug aus einem anderen Winkel zeigt, nämlich von schräg vorne. Und da sieht man tatsächlich nur die obere Hälfte des Tickets, das sehr weit vorne auf dem Armaturenbrett abgelegt wurde.

Über Lesbarkeit entscheidet „Menschenverstand“

Die Wienerin räumte selbst ein, dass sie den Zettel nicht optimal platziert habe. Sie sei durch ihre Kinder abgelenkt gewesen. Die Fotos der Kontrollorgane seien aber aus einem besonders ungünstigen Winkel gemacht worden. Park & Control wollte das nicht gelten lassen.

Privatfoto einer Lenkerin des lesbaren Parkscheins
Privat
Auf dem Beweisfoto der Autofahrerin lassen sich Datum und Uhrzeit ablesen

„Die Richtlinien der Nutzungsbedingungen auf dem Parkareal sagen eindeutig aus, dass ein gültiges Ticket gut sicht- und lesbar zu hinterlegen ist“, so das Unternehmen gegenüber help.ORF.at. Bei der Frage, wann das Ticket von außen gut sichtbar sei, gelte der gesunde Menschenverstand. Die Mitarbeiter seien geschult, die Tickets genau zu überprüfen und zwar möglichst von beiden Seiten und direkt am Fahrzeug stehend.

Genaueres gab es dazu nicht. Auf Nachfrage betonte PAC, dass man der Kundin aber nicht unterstelle, dass sie den Parkschein für ihr Foto im Nachhinein besser platziert habe.

Teurer Streit um Beweisfotos

Wer sein Auto auf einem privaten Parkplatz abstellt, tut gut daran, sich an die Vorgaben der Betreiber zu halten – so schwammig formuliert dieses auch sein mögen. „Grundsätzlich ist man aus dem Vertragsverhältnis verpflichtet, das Ticket gut lesbar hinter die Windschutzscheibe zu legen“, so Manuela Robinson, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Ist der Parkschein für das Kontrollorgan nicht lesbar, sei damit schon eine Zahlungspflicht verbunden. Zwar dürfe man von den Mitarbeitern erwarten, dass sie nahe herangehen, um ein Ticket zu überprüfen – verrenken müssten sie sich dafür jedoch nicht.

Der konkrete Fall lasse sich im Nachhinein nur schwer klären. Dazu bräuchte es ein Beweisverfahren mit Sachverständigen. „Und das scheint in einem Prozess, vor allem bei so geringen Summen, dann doch sehr riskant“, so Robinson.

Nach dem Aussteigen Ticket kontrollieren

Zahlt man eine Parkstrafe nicht, muss man damit rechnen, dass Inkassoforderungen kommen. Solchen Inkassoforderungen kann man nur entgehen, wenn man der Firma vorher schriftlich mitteilt, dass man eine Strafe nicht zahlen wird. Damit lässt man es allerdings unter Umständen auf ein Gerichtsverfahren ankommen und das kann noch teuer werden.

„Ich fürchte, diese Unternehmen werden auch bei kleineren Beträgen nicht klein beigeben, sondern versuchen, die offene Forderung weiter einzutreiben“, so Robinson. Damit es erst gar nicht so weit kommt, rät die VKI-Juristin, nach dem Aussteigen noch einmal einen Blick auf das Ticket zu werfen, ob es nicht zum Beispiel durch einen Luftzug verschoben wurde. Ist etwas schief gegangen, könne man nur auf Kulanz hoffen.

Die Firma Park & Control setzte nach der Anfrage von help.ORF.at die Strafe für die junge Mutter übrigens doch noch herab. Statt 40 Euro musste sie schließlich 20 Euro bezahlen.