Strafzettel aus Italien: Autolenker war nie dort

Als ein Salzburger eineinhalb Jahre nach seiner Autoreise nach Italien einen Strafzettel erhalten hat, hat er nicht schlecht gestaunt. 180 Euro sollte er für das unrechtmäßige Befahren einer Fußgängerzone bezahlen. Doch er war nie in der betreffenden Stadt. Rechtsexperten raten, unberechtigte Forderungen keinesfalls zu ignorieren, sondern unter Vorlage von Beweisen möglichst rasch Einspruch einzulegen.

Ein paar schöne Tage wollten ein Salzburger und seine Freunde im August 2016 in Italien verbringen. Die Route führte sie durch den Norden, unter anderem wollten sie Venedig und Padua besuchen. Der Urlaub verlief wunderbar, alles war in Ordnung.

1,5 Jahre später trudelte per Post ein unerwünschtes Urlaubsmitbringsel ein: Eine Anzeige aus Italien. 180 Euro sollten die Freunde bezahlen, da sie unerlaubt eine Fußgängerzone in der Stadt Pistoia (Toskana) durchfahren hätten. Der Haken: Sie waren nie in Pistoia - und das konnten sie auch beweisen.

Rote Markierung auf Landkarte zeigt Pistoia in der Toskana

Google Maps

700 km plus 700 km ist ungleich 1.170 km

Schon rein rechnerisch konnten sie nicht in Pistoia gewesen sein, wie aus den Dokumenten der Mietwagenfirma hervorging. Dort war vermerkt, dass die Salzburger insgesamt 1.170 Kilometer mit dem Mietwagen unterwegs waren. Die Strecke Salzburg-Pistoia beträgt schon allein 700 Kilometer, hin und zuürck wären es also 1.400 Kilometer gewesen.

Auch zeitlich wäre das Vergehen nur mit konsequentem Bleifuß möglich gewesen: Ausgeborgt hatten die Freunde den Ford Transit Mietwagen um 8.30 Uhr in Salzburg, am selben Tag um 12 Uhr soll er laut Anzeige bereits in Pistoia, das in der Nähe von Florenz liegt, gewesen sein. Das wäre allerdings nur bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 200 km/h möglich.

Einspruch blitzte ab

Mit den Beweisen wandten sich die Salzburger an die Rechtsberatung des ÖAMTC, die sie beim Aufsetzen eines Einspruches gegen die 180 Euro Strafe unterstützte. Ein dreiviertel Jahr später kam die Antwort aus Italien: Der Einspruch wurde abgelehnt. Die Strafe sei rechtens, der Wagen eindeutig mittels Foto identifiziert worden.

Auch ein weiterer Einspruch blitzte bei den italienischen Behörden ab. Schließlich zahlten die Freunde zähneknirschend die 180 Euro, um eine Gerichtsverhandlung und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

Spannende Spurensuche

Der Salzburger wandte sich an die Help-Redaktion und eine spannende Spurensuche begann. Eine Nachfrage direkt bei den italienischen Behörden blieb unbeantwortet und auch beim italienischen Konsulat in Wien konnte man uns nicht helfen. Mit Hilfe der österreichischen Botschaft in Rom gelang es schließlich das Blitzerfoto auszuheben. Doch ein Fehler bei der elektronischen Kennzeichenerfassung konnte ausgeschlossen werden. Das Foto zeigte eindeutig das Kennzeichen des Wagens, der laut Autovermietung an die Freunde vermietet wurde.

Das Blitzerfoto

Polizei Italien

Bevor wir es verpixelt haben, war das Kennzeichen am Blitzerfoto klar lesbar

Das Europäische Verbraucherzentrum in Südtirol brachte schließlich die richtige Spur: Offenbar war bei der Mietwagenfirma eine Verwechslung passiert.

Verwechslung bei Mietwagenfirma

Statt dem Ford Transit mit der im Mietvertrag angegebenen Nummerntafel, wurde ein identes Fahrzeug, aber mit anderem Kennzeichen übergeben. In der Toskana geblitzt wurde ein anderer Kunde der Mietwagenfirma, der zur gleichen Zeit, ebenfalls mit einem Ford Transit, und ebenfalls in Italien unterwegs war. Die Mietwagenfirma hat den Fehler zugegeben und wird die Salzburger Kunden entschädigen.

Dass Strafzettel aus dem Ausland erst Monate oder sogar Jahre nach der Urlaubsreise eintreffen, sei nicht ungewöhnlich, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Er rät, die Strafzettel keinesfalls zu ignorieren, sondern zu überlegen, ob es sein kann, dass man zu dem Zeitpunkt an dem Ort des Vergehens war. Ist das der Fall, sollte man sich rechtliche Beratung holen, die dann beurteilt, ob etwa schon eine Verjährung vorliegt und auch sonst beim weiteren Vorgehen berät.

Auf Fristen achten

Gerade für Einsprüche habe man immer nur beschränkt Zeit, so der ÖAMTC-Jurist. Betroffene Autolenker sollten daher schnellstmöglich Beweise (Fotos, Rechnungen und andere Reisenachweise, etc.) sammeln und niederschreiben, um einen Einspruch verfassen zu können. Verpasst man die Frist für einen Einspruch, spielt keine Rolle mehr, ob man unschuldig ist oder nicht - man muss in jedem Fall zahlen.

Beate Macura, help.ORF.at

Mehr zum Thema: