5.000-Euro-Klage nach Mopedleihe im Urlaub

Gerade beim Inselurlaub nutzen viele Touristen Mietmopeds, um die Umgebung zu erkunden. Doch ein Schadensfall kann den Urlaub schnell verleiden. So etwa im Fall eines Oberösterreichers, dessen Leihmoped auf Zakynthos gestohlen wurde. Der Vermieter Greenmotion klagte ihn daraufhin auf 5.000 Euro. „Reine Abzocke“, urteilen Konsumentenschützer.

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Als der Oberösterreicher mit seiner Freundin auf die griechische Ferieninsel Zakynthos fuhr, beschlossen sie am Flughafen ein Moped zu mieten. Der Verleiher war Greenmotion, eine britische Fahrzeugvermietung mit Franchise-Filialen in mehr als 25 Urlaubsländern. Die Miete kostete für acht Tage 140 Euro, inklusive Diebstahlsversicherung mit einem Selbstbehalt von 310 Euro.

Die Möglichkeit sich das Zweirad genau erklären zu lassen und eine Proberunde zu drehen, hatte das Paar nicht. „Man hat sich sehr wenig Zeit genommen, um uns einzuweisen,“ so der Urlauber. Im Vertrauen darauf, dass mit dem Moped alles in Ordnung ist, fuhren sie los.

Pärchen in Mykonos auf einem Moped

Getty Images/zstockphotos

Gängige Praxis auf griechischen Urlaubsinseln: Mietmopeds für Touristen

Licht defekt

Einige Tage später fuhren die beiden abends zu einem Restaurant an der Küste der griechischen Insel. Als sie später nach Hause fahren wollten, fiel ihnen auf, dass das Licht defekt war. Im Halbdunkel fuhren sie noch bis zur Hauptstraße, ließen das Fahrzeug aber dann abgeschlossen auf einem Parkplatz stehen. Per Autostopp gelangten sie schließlich zurück in ihr Quartier.

Da das Büro von Greenmotion laut Homepage an dem Abend nicht mehr besetzt war, kontaktierten sie die Fahrzeugvermietung am nächsten Morgen, meldeten, dass das Licht am Scooter defekt ist und wollten ihn zum Reparieren vorbeibringen.

Moped gestohlen

Als die Urlauber zurück zum Parkplatz fuhren, um das Moped abzuholen, war das Gefährt weg. Sofort kontaktierten die beiden abermals die Mopedvermietung. „Dort wusste man nicht wirklich, was in so einem Fall zu tun ist. Uns wurde nur gesagt, der Leiter sei gerade nicht da und wir sollten erst einmal abwarten“, so der Oberösterreicher. Ein Blick in den Vertrag zeigte, dass ein Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden muss, was die Urlauber auch taten - unterstützt von ihrem einheimischen Quartiergeber, der sie als Griechisch-Dolmetsch zur Polizei begleitete.

Da in der Mopedmiete auch eine Diebstahlversicherung inkludiert war, ging der Urlauber davon aus, dass er zwar den Selbstbehalt von 310 Euro bezahlen musste, die Sache damit für ihn erledigt sei – doch der eigentliche Ärger sollte erst anfangen.

„Moralischer Schaden“: Klage auf 5.000 Euro

Drei Tage später standen plötzlich zwei Mitarbeiter des Gerichts auf Zakynthos vor der Tür seines Ferienquartiers und stellten ihm eine gerichtliche Verfügung zu. Der Moped-Vermieter Greenmotion hatte eine Klage eingereicht, der Streitwert wurde mit 5.000 Euro angegeben.

Da die Klage auf Griechisch war, half der Quartiergeber abermals als Dolmetscher aus. Bei der Übersetzung des Papiers stellte sich heraus, dass die Mopedvermietung einen moralischen Schaden von 1.000 Euro, die restliche Miete des gestohlenen Mopeds bis Saisonende Ende Oktober in Höhe von 2.000 Euro, sowie weitere 2.000 Euro für den gestohlenen Scooter geltend machen wollte. „Da ist uns natürlich erst einmal ‚das Ladl runtergfallen‘,“ so der Oberösterreicher im Gespräch mit help.ORF.at.

„Reine Abzocke“

Zu Recht, wie Jurist Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt. Es gebe viele Beschwerden über die Firma Greenmotion etwa über Schäden am Mietwagen, die Konsumenten untergejubelt werden. Der Fall des österreichischen Urlauberpaares sei aber besonders dreist.

„Wir sehen hier ganz klar eine Abzocke seitens des Mietwagenunternehmens. Es gab in dem Fall eine Diebstahlversicherung, und unseres Erachtens hätte der Mietwagenunternehmer zunächst mit der Versicherung den Schaden abklären müssen, statt den Konsumenten sofort vor Gericht in Zakynthos zu klagen. Das ist unrechtmäßig“, so Jurist Schranz.

Ein klassischer Fall für die Versicherung also. Ob diese überhaupt abgeschlossen wurde, ist fraglich. Zwar meint das die Zentrale von Greenmotion, auf Nachfrage des EVZ beim Vermieter in Griechenland teilte dieser allerdings mit, dass die Versicherung nur auf dem Papier stehe, tatsächlich abgeschlossen sei sie nicht worden.

Hohe Nebenkosten bei Prozess im Ausland

Ein klares Versäumnis seitens des Fahrzeugvermieters. Auf einen Prozess einlassen wollte sich der Urlauber lieber nicht, obwohl er sehr gute Chancen vor Gericht gehabt hätte. Zum Gerichtstermin noch einmal auf die Insel fliegen, möglicherweise sogar mehrmals, einen griechischen Anwalt engagieren - zu groß waren Zeitaufwand und Nebenkosten, die mit einem Prozess verbunden waren.

Mit Hilfe des Europäischen Verbraucherzentrums in Athen und der österreichischen Botschaft wurde interveniert. Schließlich konnte das EVZ erreichen, dass das Mietwagenunternehmen seine Forderung von 5.000 Euro auf 2.500 Euro reduzierte.

Zeit nehmen bei der Fahrzeugmiete

Auch wenn diese Forderung immer noch weit überzogen war - der Oberösterreicher entschloss sich zähneknirschend zur Zahlung und außergerichtlichen Beilegung des Prozesses. Denn auch wenn er laut EVZ sehr gute Chancen gehabt hätte, den Prozess zu gewinnen. „Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht und dieses Risiko wollte der Konsument nicht eingehen“, so Schranz.

Auch wenn derart dreiste Fälle zum Glück selten sind, Verbraucher sollten sich beim Ausborgen von Mietauto oder Moped Zeit nehmen und alles genau prüfen, rät Verbraucherschützer Schranz.

Urlauber sollten den Mietvertrag genau lesen und sich Unklarheiten vom Vermieter erklären lassen. Zudem sollte eine Diebstahlversicherung bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, damit auch selbst verursachte Schäden am Moped versichert sind. „Wie uns dieser Fall zeigt, sollte man sich immer eine Kopie der Polizze aushändigen lassen, um sicherzugehen, dass diese auch tatsächlich abgeschlossen wurde und wer Ansprechpartner im Schadensfall ist, “ so Schranz.

Auf Vorschäden kontrollieren

Bevor man losfährt, sollte das Moped bei der Übergabe auf eventuelle Vorschäden kontrolliert werden. Vorhandene Schäden am besten fotografieren und in einem Protokoll bestätigen lassen. Bei einer Proberunde sollten noch alle wichtigen Funktionen überprüft werden. „Ein weiterer Tipp ist, dass man die Notfallnummer des Mietwagenunternehmers ins Mobiltelefon einspeichert und sofort anruft, wenn es irgendwelche Probleme mit dem Fahrzeug gibt,“ so Schranz.

Bei der Rückgabe sollte man sich zudem den ordnungsgemäßen Zustand des Zweirads bestätigen lassen, damit unseriöse Vermieter nicht im Nachhinein versuchen, Schäden in Rechnung zu stellen. Von der Fahrzeugvermietung Greenmotion rät der Konsumentenschützer aufgrund der vielen Beschwerden dringend ab.

Beate Macura, help.ORF.at

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