iFixit Reparatur eines Smartphones
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EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur

Das EU-Parlament hat am Dienstag grünes Licht für die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie gegeben. Geräte wie Smartphones, Staubsauger, Waschmaschinen und Geschirrspüler sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn die Kundin oder der Kunde es verlangt. Der Automobilsektor ist davon ausgenommen. Auch für Kopfhörer gilt vorerst eine Ausnahme.

584 Abgeordnete stimmten für das „Right ro repair“, drei dagegen und 14 enthielten sich ihrer Stimme. Einen Rechtsanspruch auf Reparatur auch außerhalb der gesetzlichen Garantien bei sogenannter weißer Ware – das sind vor allem Haushaltsgeräte – und für von vielen Menschen genutzte elektronische Alltagsprodukte wie Smartphones hat es bisher nicht gegeben.

Reparieren von Geräten einfacher und kostengünstiger

Die Hersteller müssen künftig Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen, und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren.

Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.

Nächste Schritte

Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Kommission hatte die Vorschriften im März 2023 vorgeschlagen. Ihr Ziel war neben einer Stärkung der Verbraucherrechte auch der Umweltschutz.

Qualitätsstandard für Reparaturen

Laut EU-Kommission verursachen weggeworfene Produkte, die noch repariert werden könnten, jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendete Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren laut den Angaben fast 12 Milliarden Euro pro Jahr, weil sie Waren wegwerfen statt zu reparieren.

Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen sowie ein Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen sollen Abhilfe schaffen.

Beitrag zum Klimaschutz

Das Gesetz ist wie der – am Mittwoch in Straßburg auf der Agenda stehende – „Net Zero Industry Act“ Teil des Europäischen Green Deal für den Klimaschutz. Ziel des Netto-Null-Emissionen-Gesetzes ist es, Technologien, die zur CO2-Neutralität beitragen, vermehrt innerhalb der EU zu produzieren. Dafür sollen unter anderem Genehmigungsverfahren und Beihilferegeln vereinfacht werden. Der Green Deal will Europa bis 2050 klimaneutral machen, und gilt als eine der Prioritäten der Kommission unter Ursula von der Leyen.