Telering darf keine Extragebühr für Roaming verlangen

Seit 15. Juni sind Roamingaufschläge innerhalb der EU Geschichte - allerdings nicht für Bestandskunden im „Passt“-Tarif des Mobilfunkers Telering. Ihnen wurde weiterhin eine Extragebühr für die Roamingnutzung verrechnet. Die Regulierungsbehörde untersagte nun diese Praxis. Kunden können ihr Geld zurückverlangen.

Die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (RTR) schiebt der Einhebung eines Aufschlags für die Möglichkeit, Datenroamingdienste zu nutzen, einen Riegel vor.

Betroffen sind Kunden der Telering-Tarife „Passt! Pur Mini EU“, „Passt! Pur Maxi EU“, „Passt! Plus Mini EU“ und „Passt! Plus Maxi EU“. Telering verrechnete bisher bei diesen Tarifen ein zusätzliches Entgelt für das Datenroaming. Diese Vorgangsweise verstößt laut der Behörde gegen die EU-Roaming-Verordnung. Seit 15. Juni 2017 sind solche Aufschläge verboten.

Tipp: Kunden können Geld zurückverlangen

„Bestandskundinnen und -kunden müssen in Zukunft monatlich nicht mehr zusätzlich drei Euro für Datenroaming zahlen. Sie können bezahlte Aufschläge bei Telering geltend machen. Wir empfehlen daher betroffenen Kundinnen und Kunden, sich in diesen Fällen aktiv an Telering zu wenden“, teilte die Behörde RTR in einer Aussendung mit.

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