Kredite mit Zinsuntergrenze müssen Obergrenze haben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewann in zweiter Instanz gegen die Bank Austria. Kredite mit variablen Zinssätzen, die eine Zinsuntergrenze haben, müssen auch eine Zinsobergrenze haben. Die Bank darf nicht ihr eigenes Risiko nicht minimieren, das Risiko des Kreditkunden aber unbeschränkt lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bank Austria hat ihren Kunden 2016 Kredite mit einer Zinsuntergrenze, aber ohne Zinsobergrenze verkauft. Das ist nicht zulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien nach einer Klage des VKI im Auftrag des Sozialministeriums. Das teilte der VKI per Aussendung mit. Die Bank dürfe nicht das eigene Risiko begrenzen, zugleich aber den Kunden das unbeschränkte Risiko steigender Zinsen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einseitiger Schutz zugunsten der Bank

Es geht um Kreditverträge mit variablem Zinssatz. Sie sehen in aller Regel einen Referenzwert (etwa den Londoner Referenzzinssatz Libor) plus einen Aufschlag vor. Da der Leitzinssatz Libor phasenweise unter Null sank, drohte den Banken sogar ein Negativzins auf Kredite. Kunden hätten also Geld dafür bekommen, dass sie einen Kredit nehmen. Um sich davor zu schützen, hat die Bank Austria in ihren Kreditbedingungen vorgesehen, dass als Untergrenze für die Kreditverzinsung dieser festgelegte Aufschlag gilt. Wird daher der vereinbarte Referenzzinssatz null oder gar negativ, wird weiterhin der Aufschlag verrechnet. Eine Obergrenze hingegen war nicht vorgesehen. Zinsen hätten demnach unbegrenzt in die Höhe schnellen können, zu Lasten des Kreditnehmers.

Im Jänner hatte bereits das Handelsgericht Wien in erster Instanz entschieden, dass „eine Klausel, die eine Entgeltsenkung mittels Zinsuntergrenze begrenzt, ohne dass dem eine Einschränkung einer Entgeltsteigerung mittels Zinsobergrenze gegenübersteht, dem Gebot der Anpassungssymmetrie widerspricht“. Denn damit trage der Kreditnehmer zwar uneingeschränkt das Risiko steigender Zinsen, profitiere aber nur noch bis zu einem gewissen Punkt von fallenden Zinsen. Aus Sicht des OLG Wien sei es möglich, eine Zinsuntergrenze mit einer Zinsobergrenze zu verbinden. Die geklagte Klausel widerspreche daher zum einen dem Konsumentenschutzgesetz und zum anderen benachteilige sie die Kunden, so der VKI.

VKI: Bank Austria sieht sich in Existenz gefährdet

Die Bank Austria habe damit argumentiert, dass sie in ihrer Existenz bedroht sei, wenn es keine Zinsuntergrenze gebe, die Obergrenze sei aber nicht nötig, da Kunden den Kredit vorzeitig zurückzahlen könnten. „Diese realitätsferne Ansicht muss für die vielen Kreditnehmer ein Schlag ins Gesicht sein“, schreibt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI in der Aussendung.

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