Bank muss keine Negativzinsen an Kreditnehmer zahlen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) stärkt die Position der Banken in der Diskussion um Negativzinsen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) blitzte mit einer Klage ab, wonach die Bank Austria einem Kreditnehmer Geld zahlen sollte, falls der Sollzinssatz unter null Prozent rutscht. Das Erstgericht hatte noch dem VKI recht gegeben.

Der VKI hatte beim OGH in Vertretung eines Kreditnehmers geklagt, dem die Bank Austria zu seinen an den „Libor“ (London Interbank Offered Rate) gebundenen Zinsgleitklauseln mitgeteilt hatte: Wenn der Sollzinssatz negativ werden sollte, wird es keine Zinszahlungen der Bank an die Kunden geben. Stattdessen werde der Sollzinssatz bei null Prozent eingefroren.

OGH: Keine unzulässige Geschäftspraktik

Das ist nach Ansicht des OGH keine unzulässige Geschäftspraktik, gegen die sich der VKI zur Wehr setzen kann. Die erste Instanz hatte noch dem VKI recht gegeben. Der OGH sieht hingegen keine Verletzung der Anpassungssymmetrie. Bei einem Kreditvertrag seien sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kreditnehmer, nicht der Kreditgeber Zinsen zu zahlen hat. Der Kreditnehmer könne bestenfalls damit rechnen, keine Sollzinsen zahlen zu müssen, nicht aber, dass der Kreditgeber bereit ist, dem Kreditnehmer Zinsen zu zahlen.

Das Urteil werde Auswirkungen auf alle Banken haben, meint der Rechtsvertreter der Bank Austria. Das Urteil habe klargestellt, dass es nicht die „Wundertüte“ eines garantierten Zinssatzes bei Spareinlagen und gleichzeitig auch noch Negativzinsen bei Krediten geben könne.

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