Urteil: Bank Austria müsste Kreditkunden Zinsen zahlen
Der erfolgreiche Kläger hatte einen Verbraucherkredit bei der Bank Austria aufgenommen. Als Zinsparameter war der Dreimonats-Euribor vereinbart worden. Das ist ein Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Zusätzlich zu dem regulären Zinssatz war ein Aufschlag von knapp 0,875 Prozent vereinbart worden.
Der Dreimonats-Euribor rutschte immer wieder unter null, woraufhin die Bank Austria ihren Kunden mitteilte, dass ein Sollzinssatz nach Meinung der Bank keinesfalls unter null fallen könne. In so einem Fall müsste nämlich die Bank ihren Kunden Zinsen zahlen statt umgekehrt.
Einschränkungen nur bei Abschluss vereinbar
Der Kreditnehmer widersprach der Bank und brachte eine Feststellungsklage ein. Mit dem Urteil des Gerichts soll grundsätzlich geklärt werden, ob ein Anspruch bestehen würde, sobald der Euribor-Kurs entsprechend tief sinkt. Sowohl die erste als auch die zweite Instanz gaben dem Kläger recht.
ORF.at/Zita Köver
Es wäre der Bank offengestanden, bei Abschluss der Kreditverträge Beschränkungen der Zinsentwicklung nach oben sowie auch nach unten zu vereinbaren, so das Handelsgericht. Negativzinsen seien „ein Phänomen, das in Anbetracht der derzeitigen Zinsenlage möglicherweise für viele Kreditverhältnisse in Zukunft relevant erscheint“, es gebe dazu aber noch keine endgültige Rechtsprechung.
Bank Austria kündigt Berufung an
Es ist bereits der zweite Entscheid gegen das Finanzinstitut. Die Bank Austria will das Urteil erneut bekämpfen und hat angekündigt vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Revision zu gehen. Man sei zuversichtlich, „dass unserem Rechtsstandpunkt letztlich Rechnung getragen wird“, so die Bank Austria in einer Aussendung.
- Kreditbearbeitungsgebühren laut OGH zulässig
- Kontowechsel wird einfacher
- „Zu alt“: Bank verweigert Seniorin Kreditkarte
Publiziert am 14.09.2016