Kontowechsel wird einfacher

Am 18. September tritt das Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft. Der Zungenbrecher mit 30 Buchstaben bringt das Recht auf ein Bankkonto für alle mit gedeckelten Kosten sowie mehr Gebührentransparenz mit sich und soll den Kontowechsel mittels eines Umzugsservices weiter vereinfachen.

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Es hat ein wenig länger gedauert: Eigentlich hätte das Recht auf ein Basiskonto bereits im Frühjahr 2016 umgesetzt werden sollen. 58 Millionen Menschen, rund ein Zehntel der EU-Bevölkerung, haben kein Bankkonto, schätzte die Europäische Kommission vor zwei Jahren.

Rechtsanspruch auf ein Konto

Mit dem österreichischen Verbraucherzahlungskontogesetz, mit dem die europäische Vorlage umgesetzt wird, ändert sich das nun. Neben dem Recht auf ein Konto enthält es noch einige weitere Bestimmungen. So werden die Informationspflichten der Banken geregelt, ein Umzugsservice beim Bankwechsel ist vorgeschrieben und der Bankenrechner der Arbeiterkammer ist nun gesetzlich verankert.

Das alles sei zwar nicht wirklich neu, aber dennoch begrüßenswert, so der Finanzfachmann des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Bernd Lausecker, gegenüber help.ORF.at: „Es ist auf alle Fälle ein Fortschritt, weil es zusammenfasst, was zusammengehört: Ein Gesetz für alles, was es rund um Girokonten und Zahlungsverkehrskonten gibt. Neu ist der Rechtsanspruch auf ein Konto. Banken können nun nicht mehr so einfach Kunden ablehnen.“

Kritik: „Basiskonto ginge günstiger“

Das Basiskonto für alle - oder „Zahlungskonto“, wie es im Gesetzestext heißt - muss alles bieten, was ein reguläres Konto auch kann: Bankomatkarte, Onlinebanking, Lastschriften und Daueraufträge. Nur Überziehungsrahmen und Kreditkarte sind nicht vorgesehen. Die Kontogebühren dürfen 80 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Das sei nicht besonders günstig, sagte Lausecker im Gespräch mit help.ORF.at: „Dass es möglich ist, ein Girokonto gratis zu führen, bei dem ich sogar noch eine Kreditkarte bekomme, zeigen genügend Angebote in Österreich. Ein Konto ohne Sonderdienstleistungen müsste also durchaus noch günstiger anzubieten sein.“

Im Gesetzesentwurf war noch vorgesehen, dass ein Basiskonto nicht mehr kosten darf als das günstigste Konto im Angebot. Das hätte geheißen: Bietet eine Bank ein Gratiskonto an, wäre auch das Basiskonto kostenlos. In der fertigen Vorschrift ist dieser Passus nicht mehr zu finden. In Härtefällen sieht das Gesetz jedoch eine Halbierung der Maximalkosten vor, mehr als 40 Euro pro Jahr dürfen es dann nicht sein. Die österreichischen Banken rechnen nicht damit, dass das Basiskonto besonders gefragt sein wird, heißt es bei der Branchenvertretung in der Wirtschaftskammer gegenüber help.ORF.at.

Gebührentransparenz wird Vorschrift

Ein weiterer Punkt im neuen Gesetz sind detaillierte Vorschriften zur Entgeltinformation. Es sei ein Armutszeugnis für die Banken, dass es hierfür überhaupt eine gesetzliche Regelung braucht, monierte VKI-Experte Lausecker. Kostentransparenz sollte selbstverständlich sein. „Es erschließt sich mir auch nicht, warum es Banken nicht schaffen, die Gebühren klar und eindeutig online zu veröffentlichen. Ich hoffe, dass hier das Gesetz den Anstoß für Verbesserungen gibt“, so Lausecker.

Kunde am Bankomaten

ORF.at/Carina Kainz

Diese Kritik geht ins Leere, konterte Franz Rudorfer, der Geschäftsführer der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer. Den Online-Bankenrechner der Arbeiterkammer, der mit Daten der Banken gefüttert wird, gebe es schließlich schon seit Jahren. „Da kann es vorher nicht so intransparent gewesen sein. Jetzt ist in Absprache mit den Banken dieselbe Seite auch im Gesetz festgeschrieben“, sagte Rudorfer zu help.ORF.at. Die Arbeiterkammer ist zukünftig dazu verpflichtet, eine Vergleichswebsite inklusive Bankenrechner zu betreiben. Eine explizite Teilnahmepflicht der Banken daran ist allerdings nicht vorgesehen.

Banken leichter wechseln

Ebenfalls neu ist ein verpflichtendes Kontowechselservice. Kommt man drauf, dass eine andere Bank günstigere Konditionen bietet und man wechselt das Institut, muss die alte Bank der neuen Details zu Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen übermitteln, und zwar 13 Monate rückwirkend. Die neue Bank muss wiederum Empfängern von Lastschriften die neue Verbindung mitteilen.

Das habe auch ohne gesetzliche Regelung recht gut funktioniert, sagte Lausecker, die Banken zeigten sich hier bereits sehr kundenfreundlich. Probleme in der Praxis könnte es beim Übersiedeln von Lastschriften geben. Konkrete Zahlen zu Kontowechseln in Österreich seien Lausecker nicht bekannt; gefühlt seien es jedoch recht wenige, weil der Aufwand vielen Bankkunden zu groß erscheine. „Unsere Erfahrung – und wir haben vor zwei Jahren auch einen entsprechenden Test durchgeführt – zeigt aber, dass ein Kontowechsel nicht so kompliziert ist, wie er einem vorkommen kann“, so der Experte. Die zukünftig vorgeschriebene Unterstützung beim Bankenwechsel sollte solche Vorbehalte reduzieren, so Lausecker.

Matthias Däuble, help.ORF.at

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