Inkassobüro mahnte 1997 bezahlte Rechnung ein
Gerichtsakten konnten Zahlung belegen
Die vermeintlich offene Rechnung aus dem Jahr 1996 machte umgerechnet 43,84 Euro aus. Die Forderung wurde nun per Post mit Zahlschein und Ratenzahlungsvereinbarung verschickt. Die Pensionistin wandte sich daraufhin an ihre Kinder, die ihr rieten, die Konsumentenschutzexperten der AK Niederösterreich um Hilfe zu bitten.
Der vermeintlich offene Betrag war bereits im Jänner 1997 gerichtlich eingefordert und bezahlt worden, alte Gerichtsakten lieferten der Aussendung zufolge den nötigen Beweis.
Forderung prüfen
„Erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro, die Ihnen ungerechtfertigt vorkommt, sollten unsere Expertinnen und Experten kontaktiert werden“, riet AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Generell wird empfohlen, nicht sofort zu bezahlen.
„Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit. Immer wieder versuchen Inkassobüros mit aus der Luft gegriffenen Forderungen, Menschen zum Zahlen zu bewegen“, berichtete die Arbeiterkammer. Wer sich auf das Angebot der Ratenzahlung einlässt, um die angebliche Schuld zu begleichen, akzeptiere damit die offene Forderung, wurde gewarnt.
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Publiziert am 03.01.2018