Wahl zur „Werbelüge des Jahres“ eröffnet
Nur wenn Etiketten auf Produktverpackungen ehrlich informieren, können Kunden ihre Kaufentscheidungen überlegt treffen. Doch bisher sei Ehrlichkeit leider Mangelware in der Lebensmittelindustrie, kritisiert Foodwatch. Konsumenten können nun bereits zum siebenten Mal über die unverschämteste Werbelüge des Jahres abstimmen. Die Wahl läuft bis zum 26. November.
Foodwatch
Ab 8. Lebensmonat: Zuckerdröhnung für die Jüngsten
Der Babynahrungshersteller Alete steht mit seinem „Kinderkeks“ auf der „Windbeutel“-Liste. Foodwatch kritisiert, dass die Kekse als „babygerecht“ angepriesen werden, obwohl sie 25 Prozent Zucker enthalten. „Sie sind damit alles andere als babygerecht, sondern fördern Karies“ lautete die Begründung von Foodwatch. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Babys explizit Produkte ohne zugesetzten Zucker.
Alete erklärte gegenüber Foodwatch, die Kinderkekse würden die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Eine Portion von zwei Keksen enthalte ein Fünftel der von der WHO empfohlenen täglichen Zuckermenge. Auf dem Etikett werde der Verbraucher außerdem auf die Bedeutung einer gründlichen Zahnpflege hingewiesen.
Aromatisierte Milch, teuer vermarktet
Von der Firma Bauer setzte Foodwatch den „Protein Drink Vanille“ auf die Liste. Das Getränk sei 50 Prozent teurer als andere Vanillemilch, „dabei ist das zugesetzte Protein völlig überflüssig und nur ein profitabler Marketing-Trend“, kritisierte die Verbraucherorganisation. Bauer erklärte auf Anfrage, das Getränk erfülle den Wunsch der Verbraucher nach „proteinreichen Trendprodukten“ und halte die gesetzlichen Vorschriften zur Produktkennzeichnung ein.
Suppe „aus Qualitätsgründen“ ohne Ochsenschwanz
Für den diesjährigen „Windbeutel“ nominiert nominierte Foodwatch auch „Lacroix Gebundene Ochsenschwanz Suppe“ von Continental Foods. Eines suche man in der Ochsenschwanzsuppe vergeblich: Ochsenschwanz. Das Unternehmen erklärte, dass „aus Qualitätsgründen“ kein Ochsenschwanz enthalten sei, weil dieser häufig knorplig und sehnendurchwachsen sei. Nur zusätzliche Bezeichnungen wie „original“ oder „klassische Ochsenschwanzsuppe“ setze die Verwendung von Ochsenschwanz voraus.
„Urlegenden Müsli“ mit gerade einmal 2,5 Prozent Urkorn
Das „Urlegenden Müsli Quinoa, Apfel, Cranberries & Chia-Samen“ der Firma Kellog’s steht ebenfalls zur Wahl. Das Müsli enthalte nur 2,5 Prozent „Urkorn“ in Form von Quinoa, dafür aber 20 Prozent Zucker, Palmöl, Aroma und Zusatzstoffe. „Alles andere als ursprünglich“, kommentierte Foodwatch. Kellog’s erklärte, das Unternehmen müsse die Vorwürfe zunächst prüfen.
„Omega-3-Öl“ mit weniger Omega 3 als normales Rapsöl
Schließlich steht noch das „Becel Omega-3 Pflanzenöl“ von Unilever auf der Liste. Das Unternehmen werbe damit, dass das Öl „3x mehr Omega-3 als Olivenöl“ enthalte. Der Vergleich ist laut Foodwatch irreführend, denn Olivenöl enthalte naturgemäß nicht besonders viele Omega-3-Fettsäuren. Rapsöl enthalte dagegen ein Drittel mehr der wertvollen Fettsäuren und koste deutlich weniger.
Unilever erklärte, das Becel Omega-3 Pflanzenöl sei ein hochwertiges Pflanzenöl; alle wichtigen Informationen zum Produkt fänden sich auf der Verpackung. „Der Konsument kann damit seine individuelle Kaufentscheidung treffen, die seinen persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht.“
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Publiziert am 23.10.2017