Chips, Tee, Cashews: Teure Luft in Mogelpackungen

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) häufen sich Beschwerden über Mogelpackungen. Egal ob Chips, Tee oder Cashews - die Verpackung von Lebensmitteln verspricht mitunter mehr als tatsächlich enthalten ist. Der VKI erhob, welche Hersteller besonders viel Luft verkaufen.

Für viele Konsumenten sind Verpackungen mit einem Luftpolster ein besonderes Ärgernis. Sie erwecken den Eindruck, man bekommt viel Inhalt. Beim Öffnen folgt dann die Enttäuschung, wenn die Packung nur zur Hälfte gefüllt ist. Der VKI nahm dies zum Anlass für einen Vergleich, welche Hersteller viel „teure Luft“ verkaufen und welche mehr Inhalt bieten.

Gesalzene Chips mit viel Luftraum

„Der Klassiker sind Chips-Packungen“, so Katrin Mittl, Lebensmittelexpertin beim VKI. Zwei etwa gleich große Packungen mit gesalzenen Chips enthielten je nach Hersteller zwischen 200 g (Clever) und 125 g (Alnatura). Alnatura habe argumentiert, dass der Luftraum in der Tüte notwendig sei, um die zerbrechlichen Chips zu schützen. Es handle sich nicht um eine Mogelpackung.

zwei Chipspackungen

Karin Fischer/help.ORf.at

Chips-Packungen: Gleiche Größe, unterschiedlicher Inhalt

Trotz des geringeren Luftraums seien die Chips im wesentlich besser gefüllten Sackerl von Clever aber einwandfrei gewesen. „Es muss also möglich sein, dass man mehr einfüllt, als es mancher Hersteller macht und die Chips trotzdem nicht Brösel sind“, so Mittl.

Zwischen 100 g und 200 g Cashewkerne pro Packung

Packungen mit Cashews von drei Herstelllern

vki.at

Auch bei der Verpackung von Cashews wurden die Experten fündig. In drei etwa gleich großen Beuteln fanden sich je nach Hersteller 200 g (Snack Fun), 150 g (Ültje) und 100 g (Lorenz). „Dieses Beispiel zeigt, dass es auch möglich ist, mehr einzufüllen, ohne dass die Cashewkerne beim Transport und der Lagerung zerstört werden“, so die VKI-Expertin. Lorenz habe auf Anfrage des VKI geantwortet: „Leider kennen wir das von Ihnen genannte Vergleichsprodukt nicht, deshalb können wir dazu keine Aussage treffen“.

Als besonders dreistes Beispiel für eine Mogelpackung werteten die Konsumentenschützer Tee der amerikanischen Kette Starbucks. Der Karton sei bloß zur Hälfte mit Teebeuteln gefüllt. Starbucks habe aber als Reaktion angekündigt, sein „globales Verpackungsdesign“ zu überprüfen. Auch bei gängigen Premiummarken gibt es laut VKI einen Trend, die Verpackung größer zu machen, um den Eindruck von mehr Inhalt zu erwecken.

„Produktionstechnische Gründe“

Ein kurzer Rundgang durch den Supermarkt zeigt, dass es bei der Befüllung mitunter noch Luft nach oben gibt. Bei den Milka-Produkten „Choco Trio“ und „Cake & Choc“ sind fünf Stück im Karton enthalten, rein optisch wäre noch Platz für ein sechstes. Milka begründet den Leerraum auf Anfrage von help.ORF.at damit, dass die in Folie verschweißten Kuchen beim Verpacken noch warme Luft enthielten, „sie sind aufgebläht und brauchen dadurch mehr Platz“. Beim Abkühlen würde sich die Folie wieder zusammenziehen.

Milka "Cake & Choc" und Milka "Choco Trio"

Matthias Däuble/help.ORF.at

Viel Luft im Karton von Milka „produktionstechnisch bedingt“

Die Dauerwurst „Heurigenstangerl“ der Firma Stastnik ist auf der bedruckten Verpackung deutlich größer als das enthaltene Produkt. Auch diese Packung enthält viel Luft. Stastnik antwortete auf Anfrage von help.ORF.at, dass der „größere Abstand zwischen Produkt und Verpackungsende notwendig ist, um ein ‚Einzwicken‘ der Ware bei der Produktion zu verhindern“. Keinesfalls würden Konsumenten damit getäuscht. Sastnik kündigte jedoch an, dass „wir die Abbildung des Heurigenstangerls vor der nächsten Folienbestellung verkleinern“.

Wie man Mogelpackungen erkennt

eine Packung Heurigenstangerl von Stastnik

Matthias Däuble/help.ORF.at

Auf die Nettofüllmenge achten

Studien hätten gezeigt, dass Konsumenten intuitiv zu größeren Packungen greifen, so Katrin Mittl. „Wie raten dazu, auf die Nettofüllmenge zu achten und den Grundpreis zu vergleichen.“ Verbraucher sollten das Produkt schütteln, vorsichtig drücken und gegen das Licht halten, um festzustellen, wieviel tatsächlich enthalten ist.

Oft bleiben Preis und Größe gleich, jedoch der Inhalt schrumpft. Damit könnten Hersteller eine versteckte Preiserhöhung vornehmen, ohne dass Konsumenten etwas davon bemerken, so der VKI. Verboten sind derartige Tricks nicht.

Während es in Deutschland eine unverbindliche Richtlinie gibt, wonach nur maximal 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt sind, fehlt eine ähnliche Bestimmung in Österreich. Ab wann eine Verpackung als irreführend gilt, muss daher individuell vor Gericht geklärt werden. Laut Konsumentenschutzministerium sind verbindliche Regelungen über Verpackungsgrößen europarechtlich nicht zulässig. Eine Änderung sei deshalb nicht geplant.

Karin Fischer, help.ORF.at

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