Kein Recht auf Klimaanlage in Mietwohnungen
Vor allem in Dachgeschosswohnungen können die Temperaturen im Sommer rasch auf 35 Grad steigen. Da die Räume auch in der Nacht kaum abkühlen, ist für viele Mieter an Schlaf nicht zu denken. Ein Wiener Pensionist, der unter Herzproblemen leidet, wollte deshalb in seiner Mietwohnung eine Klimaanlage mit einem Außengerät an der Hauswand einbauen. Der Eigentümer der Wohnung lehnte das ab, so das Ö1-Morgenjournal.
Klimaanlagen bereits üblich
Mieter brauchen für den Einbau einer Klimaanlage die Zustimmung des Vermieters. Ein Recht, das Gerät einzubauen, gibt es nicht. Lehnt ein Vermieter das Vorhaben ab, urteilten Gerichte bisher, dass das zu akzeptieren ist. Zuletzt lehnte 2010 das Landesgericht Wien einen derartigen Antrag ab, weil eine Klimaanlage mit Außengerät nicht verkehrsüblich sei.

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Vermieter müssen dem Einbau einer Klimaanlage zustimmen
Angesichts heißerer Sommer hätten Mieter aber gute Chancen dennoch zu einer Klimaanlage zu kommen, so Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien(AK Wien) gegenüber oe1.ORF.at. Rosifka erwartet, dass Gerichtsentscheidungen künftig eher zugunsten der Mieter ausfallen werden. Klimaanlagen seien zunehmend üblich und würden bei Neubauten in den Dachgeschosswohnungen oft schon miteingebaut. Auch die Gerichte könnten Klimaanlagen mittlerweile als verkehrsüblich einstufen.
Schlichtungsstelle entscheidet
Will ein Mieter die Klimaanlage gegen den Willen des Vermieters einbauen, muss er nachweisen, dass sie seinem wichtigen persönlichen Interesse dient und verkehrsüblich ist. „Die Erfolgschancen sind gut, wenn man einen solchen Antrag bei einer Schlichtungsstelle einbringt“, so Rosifka. Mieter müssen die Kosten für die Klimaanlage selbst tragen.

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Klimaanlagen sind zunehmend üblich
Die Nachfrage von oe1.ORF.at bei Interessensverbänden von Vermietern brachte unterschiedliche Antworten. Günther Moser, Geschäftsführer des Vermieterschutzverbandes rät, Klimaanlagen generell zu erlauben. Der Wert der Wohnung erhöhe sich dadurch. Martin Prunbauer, Präsident des Haus- und Grundbesitzerverbundes meint, jeder Fall sei einzeln zu beurteilen. Schwierigkeiten könnten auftreten, wenn der Mieter auszieht und die Klimaanlage abgelöst oder rückgebaut werden soll, so Prunbauer.
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Publiziert am 18.08.2017