Warnung vor Amazons Diskontwoche
Ablaufende Balken und ablaufende Uhren würden zeitlichen Druck suggerieren - „dass ich dann eben zuschlage, obwohl ich vielleicht gar nicht unbedingt wollte“ meint Niklaas Haskamp von der Verbraucherzentrale im deutschen Baden-Württemberg am Montag gegenüber dem Südwestrundfunk (SWR).
Rabatte sind viel geringer als es den Anschein hat
Viele der Sparpreise würden auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP) beruhen. Statt der versprochenen 50 Prozent lägen die Rabatte real nur bei unter 20 Prozent. Die Verbraucherschützer rieten zum Preisvergleich vor dem Kauf mit Hilfe von mindestens zwei Suchmaschinen. Möglich sei auch, einen Kauf kostenlos zu stornieren oder ihn binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dabei könnten allerdings Rücksendekosten anfallen.
APA/AFP/ADRIAN DENNIS
Konsumentenschützer raten: Vorsicht vor Betrügern
Die Verbraucherschützer rieten insbesondere auch zur Vorsicht vor Betrügern, die massenhaft Technikartikel zu besonders günstigen Preisen anbieten. Es handle sich oft um Fake-Angebote. Verbraucher sollten die Internetseiten auf Kontaktmöglichkeiten, Impressum und Kundenrezensionen prüfen. Am wichtigsten sei die Zahlungsweise. „Bleibt nur Direktkasse oder Vorauszahlung - dann doch besser Finger weg“, so Verbraucherschützer Haskamp.
Amazon-Mitarbeiter im Streik
Amazon warb am Montag damit, dass die Zahl der Angebote auf über 18.000 erhöht worden sei. Am Amazon-Standort im hessischen Bad Hersfeld traten Mitarbeiter am Montagvormittag in den Streik, wie die deutsche Gewerkschaft Verdi mitteilte. Die Arbeitsniederlegung sollte bis Ende der Spätschicht dauern.
Verdi will für die Beschäftigten Verträge nach den Konditionen des Einzel- und Versandhandels durchsetzen. Der US-Konzern weigert sich bisher aber, einen Tarifvertrag für seine Mitarbeiter in Deutschland auszuhandeln, und orientiert sich bei der Bezahlung an der Logistikbranche. Amazon betont in dem Tarifstreit immer wieder, ein guter Arbeitgeber zu sein und vergleichsweise hohe Löhne zu zahlen.
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Publiziert am 21.11.2016