VKI startet Hotline zu reiserechtlichen Fragen

Viele Konsumentinnen und Konsumenten, die eine Reise gebucht haben, fragen sich angesichts des Coronavirus, ob sie diese antreten sollen und unter welchen Bedingungen sie kostenlos zurücktreten können. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat dafür eine Gratishotline eingerichtet.

Ob eine Reise wegen des Coronavirus kostenlos abgeblasen werden kann, lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ein kostenloses Storno sind oft unklar und nur schwer zu verstehen.

Pauschalreisende besser abgesichert

Im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) berät der VKI Konsumentinnen und Konsumenten deshalb ab sofort zu reiserechtlichen Fragen. Die Hotline ist unter der Nummer 0800 201 211 von Montag bis Sonntag, von 9 bis 15 Uhr erreichbar.

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat und nicht nur Flug oder Hotel allein für sich genommen, der ist in Problemfällen in der Regel besser abgesichert“, so Georg Mentschl, zuständig für die Projektleitung der VKI-Hotline. Vielen Konsumenten sei nicht bewusst, dass es hier rechtlich gesehen große Unterschiede gibt.

Zudem ist oft unklar, wer im Fall des Falles der richtige Ansprechpartner ist. Das können je nach Buchungsart der Reiseveranstalter oder direkt die Fluglinie oder das Hotel sein. Darüber hinaus spielen bei einem Reiserücktritt Zeitpunkt und auch andere Umstände, wie etwa eine Reisewarnung oder die mediale Berichterstattung über die Lage vor Ort, eine Rolle.

VKI-Experten beraten kostenlos

Der VKI wird im Rahmen der Hotline gratis darüber aufklären, welche Optionen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen, wenn sie von einer Reise aufgrund der Coronakrise (kostenlos) zurücktreten wollen bzw. wie sie auf etwaige Stornobedingungen reagieren sollen. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Reiseveranstalter in Sachen Corona bei Umbuchungen oder Stornierungen kulant sind“, so Sozialminister Rudolf Anschober.

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