Reisen oder daheim bleiben in Zeiten des Coronavirus

Ostern in Rom, ein verlängertes Wochenende an der Adria - die Coronavirusgefahr droht den Reiseplänen heuer einen Strich durch die Rechnung zu machen. Viele machen sich Sorgen, sich im Urlaub anzustecken und wollen ihre Reise lieber stornieren.

Die Österreicher lieben Italien. Rund 1,8 Millionen verbringen dort jedes Jahr ihren Urlaub. Doch das Coronavirus hemmt die Reiselust. Viele Urlauber, die ihre Reise nach Italien oder in eine andere, von dem Virus betroffene Reiseregion, bereits gebucht haben, fragen sich, ob sie ihre Buchung kostenlos stornieren können.

Kostenlosen Rücktritt prüfen

Ob eine Reise wegen des Coronavirus kostenlos abgeblasen werden kann, lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Es muss jeder Einzelfall geprüft werden: Wo geht die Reise hin, wann findet sie statt und ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt.

Touristen auf dem Petersplatz in Rom

APA/BKA/Andy Wenzel

Wer im Frühling nach Italien wollte, wartet nun ab

Wichtig ist weiters, ob die Reise tatsächlich storniert werden muss - wobei Stornokosten anfallen - oder, ob es die Möglichkeit gibt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Gefährdungen am Urlaubsort können unter gewissen Umständen einen Wegfall der Geschäftsgrundlage darstellen. Es muss daher für Urlauber in diesen Fällen möglich sein, die Reise ohne Kosten abzusagen.

Was Pauschalreisende tun können

Bei Pauschalreisen, bei denen Flug und Hotel in einem Gesamtpreis an den Reiseveranstalter bezahlt worden sind, hat man auf jeden Fall die bessern Karten. Pauschalreisende können nach Ansicht des Europäischen Vebraucherzentrums Österreich (EVZ) kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr Reiseziel innerhalb der vom Coronavirus betroffenen Regionen liegt, etwa in Norditalien.

Weiters muss die Reise unmittelbar bevorstehen und nicht erst in mehreren Wochen. Das gilt für Pauschalreisen, die vor Bekanntwerden der Epidemie gebucht wurden. Die Reisenden wurden somit von den veränderten Umständen überrascht. Eine Reisewarnung des Außenministeriums muss nicht zwingend vorliegen.

Reiseveranstalter kontaktieren

„Wenn diese Punkte zutreffen und seriöse Medienberichte auf eine Unzumutbarkeit der Reise für einen durchschnittlichen Reisenden schließen lassen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter“, rät das EVZ. Die Konsumentenschützer bieten dafür einen Musterbrief an. Ein Rechtsanspruch etwa auf einen kostenlosen Rücktritt der Italienreise rund um Ostern bestehe zurzeit noch nicht, so der ÖAMTC. Das könne sich aber knapp vor Ostern noch ändern.

Strategisch überlegen: Stornieren oder abwarten

Ist ein kostenloser Rücktritt nicht möglich oder wird dieser vom Veranstalter nicht akzeptiert, kann man die Reise auch stornieren. Dabei fallen allerdings Stornogebühren an, die Höhe dieser richtet sich nach den Stornobedingungen im Vertrag und dem Zeitpunkt der Stornierung. Je näher die Reise rückt, desto teurer wird es.

Touristen mit Atemschutzmasken vor dem Trevi-Brunnen in Rom

APA/AFP/Alberto PIZZOLI

Touristen mit Mundschutz vor dem Trevi-Brunnen in Rom

Wer die Pauschalreise wegen der Beeinträchtigungen und dem Risiko im Urlaubsland möglicherweise in Quarantäne festzusitzen, nicht antreten möchte, sollte also rasch stornieren. Bei bereits gebuchten Reisen in ein Risikogebiet könne man auch zuwarten bis die Reise näher rückt und die Bedingung der zeitlichen Nähe für einen kostenlosen Rücktritt erfüllt ist, so das EVZ.

Individualreisende müssen verhandeln

Wenn bei einer Individualreise Verkehrsmittel und Unterkunft selbst und direkt gebucht wurden, wird es mit dem Storno schwieriger. Fluglinien, Busreiseanbieter, Eisenbahnen oder Hotels verzichten auf Stornokosten nur, wenn sie selbst die Leistungen nicht erbringen können oder der Zielort von Behörden gesperrt wurde.

Trotzdem sollten Individualreisende versuchen, mit den Anbietern Kontakt aufzunehmen, um einen kostenlosen Rücktritt zu erreichen. Eventuell gelingt eine einvernehmliche Lösung wie etwa ein Wertgutschein, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder ähnliches. Dabei kann man auch auf besondere Gründe wie fortgeschrittenes Alter, Vorerkrankungen, Reise mit Kindern verweisen. Bei Hotelbuchungen im Internet gibt es ohnehin oft kurzfristige kostenlose Stornofristen bis 24 Stunden vor der Ankunft.

Was die Stornoversicherung bringt

Stornoversicherungen helfen beim Coronavirus nicht. Die Stornoversicherung würde nur einspringen, wenn man selbst zu Hause erkrankt ist und nicht reisen kann. Dafür ist die Bestätigung eines Arztes nötig. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, kann man aber versuchen, die Deckung der Stornokosten über diese zu beantragen.

Gondel in Venedig

Gabriel Bouys / AFP

Auch Venedig wird vom Touristenschwund nicht verschont

Manche Betroffene haben nach dem unsicheren Hin und Her gar keine Lust mehr auf eine Reise oder fürchten um ihre Gesundheit. Wer freiwillig auf seine Urlaubsreise verzichte, könne nicht automatisch mit der Erstattung der Kosten rechnen, so EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Dabei komme es auf die vertraglichen Bedingungen der Reiseanbieter an.

Hofer, Ruefa und TUI bieten kostenloses Storno

Pauschalreiseanbieter versuchen, ihren Kunden angesichts der unsicheren Lage entgegenzukommen. Das Österreichische Verkehrsbüro (Hofer-Reisen und Ruefa) etwa bietet bei jenen Reisen, wo man selbst als Veranstalter tätig ist, kostenloses Storno und Gratisumbuchungsmöglichkeiten an, wenn die Rückreise bis 31. März stattfindet.

Kunden des deutschen Reiseveranstalters TUI können die Buchung ihrer Reise wegen der Ausbreitung des Coronavirus bis Ende April bis zu 14 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder stornieren. Dies gelte für alle Neubuchungen bis einschließlich 18. April.

ÖBB-Tickets kostenlos stornieren

Die Ausbreitung des Coronavirus in Italien führt auch zu deutlichen Buchungsrückgängen bei den ÖBB. Viele Fahrgäste stornieren bereits gebuchte Reisen und Zugfahrkarten. Italien-Tickets der ÖBB mit Gültigkeit bis einschließlich 8. März können kostenlos storniert werden. Bei Trenitalia können sich Bahnreisende in Italien über Beeinträchtigungen des Zugverkehrs informieren.

Wer einen Rücktransport organisiert

Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren.

Wer sich in ein vom Coronavirus besonders stark betroffenes Gebiet begibt, geht womöglich nicht nur ein Gesundheits-, sondern auch ein finanzielles Risiko ein. Bei einer Rückholaktion könne eine Kostenbeteiligung von bis zu 25.000 Euro fällig werden, wenn man sich ohne zwingende Notwendigkeit über eine Reisewarnung hinweggesetzt hat, so der Sprecher des Außenministeriums, Peter Guschelbauer.

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