Warnung vor dreister Betrugsmasche auf Willhaben
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Auf Plattformen wie Willhaben können Privatpersonen Waren zum Verkauf anbieten oder selbst Waren kaufen. Kundinnen und Kunden gehen hier aber ein gewisses Risiko ein.
Verkäuferin bekommt mehr als vereinbart
Eine Salzburgerin bot ihre Sitzgarnitur auf Willhaben zum Verkauf an, der Preis betrug 1.200 Euro. Es meldete sich eine Interessentin, die beiden wurden per E-Mail rasch einig. Die Käuferin schrieb in etwas holprigem Deutsch, dass sie das Geld auf das Konto der Verkäuferin überweisen werde und, dass eine Spedition das Möbelstück abholen werde.
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Noch am selben Tag bekam die Salzburgerin eine E-Mail, die angeblich von „Citibank“ stammte. Darin hieß es, dass die Käuferin 1.799 Euro überwiesen habe. Die Verkäuferin solle lediglich den Anweisungen folgen. Dann werde „Citibank“ das Geld freischalten und die Summe auf ihr Konto überweisen. In dieser Summe seien neben 1.200 Euro für die Sitzgarnitur auch 569 Euro für die Transportkosten enthalten.
Gefälschte Zahlungsbestätigung von „Citibank“
„Ich soll die Transportkosten einzahlen, dann wird sich die Spedition in Verbindung setzen“, so die Salzburgerin. Erst danach werde ihr die volle Summe inklusive der Speditionskosten, die vorab zu leisten sind, über „Citibank“ auf ihr Konto überwiesen. Die Frau wurde stutzig und zögerte.
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„Sie ist zu recht misstrauisch geworden und sollte sofort die Finger davon lassen und den Kontakt abbrechen“, so Thorsten Behrens, von der Watchlist Internet, einer Informationsplattform zu Internetbetrug. Weder gebe es eine Überweisung, noch existiere die „Citibank“ in dieser Form. Hier sei nur das Logo der echten Citibank mit Sitz in New York missbräuchlich verwendet worden. „Das ist komplett gefälscht.“ Es sei dort nie Geld hingegangen. Die Frau werde dieses Geld auch nie auf ihr Konto bekommen, weil nie etwas bezahlt wurde.
Betrüger üben Druck aus
Doch es blieb nicht bei der E-Mail der angeblichen Bank. Auch die Spedition „EMS Speedpost“ schrieb der Verkäuferin und verlangte die sofortige Überweisung von 569 Euro. Kurz darauf drohte ihr „Citibank“ sogar mit Klage, da das Geld ja bereits vom Konto der Käuferin „unwiderruflich“ abgebucht worden sei.
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„Das ist alles ein und dasselbe, auch die Spedition gibt es nicht“, so Behrens. Hier gehe es nur darum, dass die Verkäuferin Geld auf ein Konto einzahlt, das Betrügern gehört.
Betrugsmaschen beim Privatverkauf
Fallen wie diese funktionieren stets nach einem ähnlichen Schema. Die angeblichen Käufer aus dem Ausland behaupten, sie hätten mehr Geld als vereinbart überwiesen. Die Erklärungen dafür sind unterschiedlich. Einmal war es ein Irrtum, dann geht es um einen von der Bank vorgeschriebenen Mindestbetrag oder um Speditionskosten. Die Differenz soll der Verkäufer jedenfalls rasch an den Käufer oder die Spedition rücküberweisen. Wer das macht, hat Pech.
„Leider kann man dann in so einem Fall relativ wenig tun“, so Behrens. Bemerkt man den Betrug, sollte man sofort reagieren die eigene Bank kontaktieren und versuchen, das Geld zurückzubekommen. „Das ist allerdings leider nur in einem sehr, sehr kurzen Zeitraum überhaupt möglich und ansonsten ist das Geld weg.“
Direkte Übergabe am sichersten
Wer auf Kleinanzeigenplattformen Dinge kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich das Gegenüber genau ansehen. Am sichersten ist es, wenn das Geschäft direkt abgewickelt wird. Man trifft sich, begutachtet die Ware und übergibt dann das Geld. Alles andere sei weniger sicher, so Watchlist Internet.
Private Verkäufer sollten darauf bestehen, dass das Geld zuerst auf dem eigenen Konto ist und dann erst die Ware losschicken. Private Käufer sollten es genau umgekehrt machen: Zuerst bekommen sie die Ware, dann wird bezahlt. „Wenn beide diesen Tipps folgen würden, kommt man aber nicht zusammen. Hier geht es auch um Vertrauen“, so Behrens. Ob es aber das Risiko wert sei, ein paar Euro mehr zu bekomme als bei einer direkt Übergabe, müsse jeder selbst beurteilen.
Kleinanzeigenplattform informieren
Ist man auf einen Betrug hereingefallen, sollte das eigene Konto auf seltsame Kontobewegungen überprüft werden. Watchlist Internet rät zu einer Anzeige bei der Polizei. Auch die Kleinanzeigenplattform sollte informiert werden.
Bei den meisten Kleinanzeigenplattformen kann man über diese Plattform auch kommunizieren. Schickt man dann eine E-Mail ab, bekommt der andere zwar die Nachricht, aber nicht die eigene E-Mail-Adresse. Keinesfalls sollte man sich aus der Kommunikation über die Plattform herauslocken lassen. "Die meisten dieser Plattformen haben ganz gute Betrugserkennungsmechanismen, die Käufer beziehungsweise Verkäufer warnen würden, so Behrens.
Karin Fischer, help.ORF.at
Link:
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Publiziert am 14.03.2020