Punkband Die Ärzte erwirkt einstweilige Verfügung gegen Viagogo

Die deutsche Band Die Ärzte hat gemeinsam mit ihrem Tourneeveranstalter und einem Ticketanbieter eine einstweilige Verfügung gegen die verrufene Onlineplattform Viagogo erwirkt. Das berichtet das Onlinemagazin „Musikwoche“.

Auf der Ticketplattform Viagogo können Musik- und Kulturbegeisterte Tickets zu Veranstaltungen buchen. In der Regel zu stark überhöhten Preisen, in vielen Fällen sind die Karten auch gefälscht. Die Punkband Die Ärzte haben nun vor dem Landgericht (LG) München eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo durchgesetzt. Der Klage hatten sich auch ihr Tourneeveranstalter Kiki Rössler und der Ticketanbieter OPM angeschlossen.

Bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft

Das Gericht hat es Viagogo untersagt, Konzertkarten der Band mit unzutreffenden „Originalpreisen“ anzubieten. Bei einem Verstoß droht Viagogo ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Pressefoto: Dia Ärzte

Jörg Steinmetz

Die Ärzte wehren sich erfolgreich gegen Viagogo

Die Nachfrage nach Tickets für die kommende Tournee der Ärzte sei größer gewesen als erwartet, so Tourneeveranstalter Ressler zur „Musikwoche“. Man habe daher Vorkehrungen zur Bekämpfung des Schwarzmarkthandels mit überteuerten Tickets getroffen.

Die Plattform Viagogo ist immer wieder mit Klagen konfrontiert. Diese sind jedoch mühsam und werden von Viagogo oft erfolgreich verschleppt. Mittlerweile muss das in London ansässige Unternehmen aber auch immer häufiger juristische Niederlagen einstecken.

Konsumentenschützer warnen vor Viagogo

Konsumentinnen und Konsumenten, die über das Onlineportal Karten beziehen, seien meist doppelt geschädigt, sagt Johannes Hintermayr, Anwalt des in der Wirtschaftskammer Oberösterreich angesiedelten Wettbewerbsschutzverbands (WSV). Da die angebotenen Tickets meist personalisiert und nicht übertragbar seien, wird deren Käufern der Besuch der betreffenden Veranstaltung häufig verwehrt. Falls man nicht überhaupt auf eine Fälschung hereingefallen ist. Verbraucherschützer raten generell davon ab, über die Onlineplattform Tickets zu beziehen.

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