Lyoness muss Altkunden Beiträge zurückzahlen
Ausgangspunkt des Vergleichs war ein OGH-Urteil vom Sommer 2017. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig. Verträge auf Basis dieser AGB wurden dadurch ungültig, die bezahlten Beträge plus Zinsen - abzüglich allfälliger Mitgliedsvorteile wie dem Freundschaftsbonus - müssen nun zurückgezahlt werden. Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen.
Betroffene können sich an VKI-Sammelaktion beteiligen
Wer sich bisher nicht der Sammelaktion des VKI angeschlossen hat, kann dies noch bis zum 31. Jänner 2020 per E-Mail an aktion-lyoness@vki.at nachholen, so der VKI in einer Aussendung. Die bloße Teilnahme an der Einkaufsgemeinschaft ist von der Sammelaktion aber nicht betroffen.
Bei neueren Verträgen noch Fragen offen
Für Konsumenten heißt das aber nicht unbedingt, dass alle anderen Verträge mit Lyoness rechtssicher sind. Die neuen Vereinbarungen unter den AGB von 2014 für Lyoness Mitglieder wie auch für unternehmerisch tätige Lyconet-Marketer waren nicht Gegenstand der OGH-Entscheidung, heißt es in der Aussendung.
Auch das branchen- und länderübergreifende Cashback- und Kundenbindungsprogramm sei nicht betroffen. Keine Einigung gibt es für Lyoness-Mitglieder, die die sogenannte Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet-Marketer akzeptiert haben. In Einzelfällen könnte es laut VKI allerdings auch hier individuelle Lösungen geben.
Trotz Einschränkungen begrüßt der VKI die Einigung. „Für viele betroffene Verbraucher ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart“, so Ulrike Wolf, Leiterin Abteilung Sammelaktion, Bereich Recht. Lyoness hingegen erklärte: „Wir waren und sind weiterhin stets bemüht, Lösungen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu finden.“
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Publiziert am 05.06.2019