Verwirrung um neue Handgepäcksregeln bei Lauda

Mit Ende März hat die Billigfluglinie Lauda - früher Laudamotion - ihre Bestimmungen für das Handgepäck verschärft. Nur noch ein kleines Handgepäck ist gratis, Handgepäcktrolleys kosten nun extra. Unklar ist, was für Reisende gilt, die bereits vor der Änderung einen Flug gebucht haben. Lauda liefert dazu widersprüchliche Informationen.

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Wer nur mit Handgepäck fliegt, spart Zeit. Man muss weder vorher zum Gepäckschalter noch nach der Landung zur Gepäckausgabe. Diesen Vorteil wollte auch ein Konsument aus Salzburg für sich in Anspruch nehmen, der im Mai mit der Fluglinie Lauda nach Mallorca fliegen wird.

Zweites Handgepäck muss nun zum Gepäckschalter

„Ich war überrascht, als ich ein E-Mail der Fluglinie bekam, wonach die seit 31. März geltenden neuen Regeln für das Handgepäck auch meinen Flug betreffen“, so der Passagier. In dem E-Mail hieß es: „Sie können jetzt nur noch eine kleine Tasche mitbringen (maximal 40 x 20 x 25 cm), die unter den Sitz vor Ihnen passen muss. Wenn Sie eine zweite Tasche zum Gate mitbringen oder wenn ihre kleine Tasche zu groß ist und nicht in den Sizer passt, wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.“

Reisende warten im Helmut-Schmidt-Airport Hamburg.

APA/dpa/Daniel Bockwoldt

Die neuen Handgepäckregeln sorgen für Missmut bei Passagieren

Der Konsument hatte den Flug bereits im vergangenen Dezember gebucht, also noch lange vor der Änderung, für den die Airline den 21. Februar als Stichtag festlegte. In dem E-Mail hieß es weiter, dass Lauda ein „kostenloses 10kg Check-in Gepäckstück“ zu seiner Buchung hinzugefügt habe. Das kann aber offenbar nicht mehr wie bisher bis zum Flugsteig mitgenommen werden. „Dieses 10kg Gepäckstück muss am Check-in aufgegeben werden und kann dann bei der Ankunft am Gepäckband abgeholt werden“, so die Fluglinie in dem E-Mail. Ohne Zwischenstopp beim Gepäckschalter geht es jetzt nur noch mit einem teureren Tarif.

Änderung gilt nur für Buchungen ab 21. Februar

Nach einem Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline kam der Salzburger zu dem Schluss, dass das so nicht sein kann. „Laut den aktuellen AGB ist es möglich, dass man den Handgepäcktrolley bis zum Flugzeug mitnimmt und er dort vom Flugpersonal eingecheckt wird“, meint der Passagier. Unklar ist für ihn, wo er den Trolley nach der Landung ausgehändigt bekommt.

Eine Maschine der Fluglinie Lauda

APA/Helmut Fohringer

Zusatzleistungen sind ein gutes Geschäft für Billigairlines

Help.ORF.at fragte beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) nach, ob auch ältere Buchungen von der Änderung betroffen sein können. Nein, lautete die Antwort. Laut Konsumentenschützern hat der Vertrag weiterhin für beide Seiten Gültigkeit, Verbrauchern dürfen keine Nachteile entstehen. Lauda könne die Regeln für ältere Buchungen nicht einfach einseitig ändern. „Das bedeutet, dass für alle Buchungen vor dem 21. Februar nach wie vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der alten Version gelten“, so VKI-Juristin Cornelia Kern.

Alte Regeln erlaubten zweites Handgepäck am Gate

In den alten AGB auf der Website von Lauda fand sich folgender Satz: „Wenn Sie mit einem Standardtarif reisen, wird das größere Handgepäckstück aufgrund von Platzbeschränkungen ohne, dass Gebühren anfallen, am Flugsteig als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum eingecheckt.“ Kein Anstellen beim Gepäckschalter also.

VKI-Juristin Kern rät betroffenen Konsumenten, Kontakt mit der Airline aufnehmen und sich bestätigen zu lassen, dass man das Handgepäck kostenlos zum Flugsteig mitnehmen kann. Das hätte auch der Passagier aus Salzburg gerne getan, doch er habe bisher keinen Ansprechpartner bei Lauda gefunden, mit dem er direkt darüber sprechen konnte.

Lauda ändert Geschäftsbedingungen im Nachhinein

Help.ORF.at erfuhr schließlich beim kostenpflichtigen Callcenter der irischen Lauda-Muttergesellschaft Ryanair, dass auch bei Buchungen vor dem 21. Februar der Trolley schon beim Gepäckschalter abgegeben und nach der Landung vom Gepäckband geholt werden müsse – alte AGB hin oder her.

Das bestätigte auch die Presseabteilung von Lauda: „Diese Information deckt sich auch mit der Information, die wir auf unserer Website veröffentlicht haben.“ Bloß – das steht erst seit vergangenem Donnerstag so dort. Die AGB auf der Website wurden nach der Anfrage von help.ORF.at über Nacht kommentarlos geändert. Diese Änderung im Nachhinein ist laut Reiserechtsexpertin Kern aber unzulässig.

Kleines Handgepäck schrumpft nochmals

Damit ist das Wirrwarr noch nicht zu Ende. In dem E-Mail von Lauda an den Konsumenten waren auch die neuen Maße für die kleine Tasche angegeben, die nun mit an Bord darf: 40 x 20 x 25 cm. Das bestätigte auch die Presseabteilung. Diese kleine Tasche ist nach der Anfrage von help.ORF.at ebenfalls über Nacht geschrumpft. Nun steht auf der Website: 35 x 20 x 20 cm. Das entspricht den Maßen in den alten AGB. Ein größerer Laptop passt da nicht mehr hinein.

AGB mitnehmen, Belege aufheben, Screenshots machen

Der Passagier fand für seinen Flug nach Mallorca eine Lösung, um Ärger beim Einchecken zu vermeiden, wie er glaubt. Er wird die AGB ausdrucken und mitnehmen, um sie beim Einchecken vorzuweisen. Sollte er dennoch extra zahlen müssen, kann er das Geld später von der Airline zurückverlangen, so VKI-Juristin Kern. Daher wichtig: Alle Belege aufheben bzw. Screenshots machen und zwar auch von den Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.

Und noch ein Tipp: Lauda schreibt in dem E-Mail zu den geänderten Handgepäckregeln auch, dass Fluggäste, die bereits eingecheckt haben, ihre Bordkarte erneut ausdrucken müssen. Wer das nicht macht, riskiert offenbar, dass er für den kostenlosen 10-kg-Trolley doch noch zur Kasse gebeten wird.

Karin Fischer, help.ORF.at

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