Händler muss ausgepackte Matratze zurücknehmen

Im Internet gekaufte Matratzen dürfen innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden, auch wenn die Schutzfolie schon entfernt wurde. Das entschied nun der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stärkt damit die Rechte von Onlinekunden.

Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen, erklärten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-681/17). Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht eingeschränkt.

Zwei Menschen liegen auf einer Matratze

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Das Testschlafen auf der ausgepackten Matratze ist erlaubt

Kunden stehe das volle 14-tägige Widerrufsrecht zu. Der Gerichtshof betont allerdings, dass der Verbraucher für jeden Wertverlust einer Ware haftet, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Anlass war Fall in Deutschland

Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze des deutschen Onlinehändlers slewo gekauft und wollte sie kurz darauf wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Onlineshop, sie zurückzunehmen. Dagegen klagte der Käufer und forderte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Versandkosten von knapp 1.200 Euro. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Reinigung der Matratze möglich

Die obersten EU-Richter befanden weiter, dass selbst bei direktem Kontakt einer Matratze mit dem menschlichen Körper davon ausgegangen werden könne, dass der Unternehmer die Ware mit einer Reinigung oder Desinfektion für Dritte wiederverwendbar machen könne, wie das auch bei Kleidungsstücken geschehe. Ein und dieselbe Matratze werde nämlich auch von aufeinanderfolgenden Hotelgästen verwendet, zudem gebe es einen Markt für gebrauchte Matratzen.

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