Betrugsmasche mit Rubbellosen am Urlaubsstrand

Abkassierer haben es derzeit auf Touristen auf der spanischen Kanareninsel Gran Canaria abgesehen. Den Urlaubern und Urlauberinnen wird auf der Straße ein Gratisrubbellos mit vermeintlichem Hauptgewinn geschenkt. Wer den „Gewinn“ abholen möchte, landet auf einer Verkaufsveranstaltung und wird zum Kauf von teuren Hotelgutscheinen gedrängt.

Schon seit einigen Jahren ist die Betrugsmasche bekannt. Zurzeit melden sich wieder vermehrt Urlauber bei den Europäischen Verbraucherzentren (EVZ), die derartigen unseriösen Verkaufspraktiken mit Urlaubsgutscheinen zum Opfer gefallen sind.

Drei Frauen liegen am Strand nebeneinander auf Handtüchern in der Sonne

dpa/Jörg Carstensen

Den Urlaubern werden Gutscheine für vermeintliche Traumurlaube aufgedrängt

Die Masche: Losgewinn, Taxifahrt und Hotelführung

Die Touristen werden in bekannten Urlaubsorten wie Puerto de Mogan oder Playa del Ingles auf der Straße angesprochen, erhalten ein Rubbellos und haben sofort gewonnen. Meist wird ein Smartphone oder eine Reise in Aussicht gestellt. Wer den „Gewinn“ einlösen möchte, wird in ein Taxi verfrachtet, um angeblich an einer kurzen Führung durch eine 30 Kilometer entfernte Luxushotelanlage teilzunehmen.

Verkaufsgespräche dauern drei bis sieben Stunden

Wer sich darauf einlässt, landet vor Ort in Verkaufsveranstaltungen von Anbietern wie Anfi Vacation Club, Liberty Holiday 2017 S. L. (Group), Reisemarkt24, Viajes Vacon, Anfi Dreams, Enduria Travel, Ferienexpert, Vacon Marketing oder Vacon Travel Service, in denen einem Urlaubsgutscheine, Urlaubszertifikate, Urlaubspakete und Unterkunftsgutscheine für einen Aufenthalt in der Hotelanlage aufgedrängt werden.

Über Stunden (die Gespräche dauern zwischen drei und sieben Stunden) wird der anfangs hohe Preis so lange nach unten korrigiert, bis die Urlauber den Eindruck bekommen, tatsächlich ein Schnäppchen zu machen.

Gutscheine entpuppen sich als nicht einlösbar

Wer den Vertrag unterschreibt, muss sofort eine Anzahlung leisten. Das EVZ warnt vor dem Kauf der Urlaubsgutscheine. Diese würden meist zu teuer angeboten, oft sei unklar in welchen Quartieren sie eingelöst werden können, desweiteren sei das gebuchte Appartement zur gewünschten Urlaubszeit oft nicht verfügbar. Somit kann der Gutschein nicht eingelöst werden, das Geld ist verloren.

Das EVZ rät, sich nicht auf derartige Verkaufsgespräche einzulassen und keinesfalls irgendwelche Verträge zu unterschreiben. Wer bei einem Verkaufsgespräch gegen seinen Willen festgehalten werde, sollte sich nicht davor scheuen, die Polizei zu rufen.

Link:

Mehr zum Thema: