TUI storniert „zu günstige“ Pauschreise

Manche Reiseschnäppchen haben einen Haken. Der Touristikkonzern TUI etwa verkaufte eine Pauschalreise nach Kuba, nur um wenig später die Reise wieder abzusagen, weil sie „zu günstig“ war. TUI berief sich dabei auf einen Fehler im System. Die verärgerten Urlauber versuchen, sich zu wehren.

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14 Tage Kuba für zwei Personen inklusive Flug, Hotel, Frühstück und Versicherung um 1.930 Euro: Immer noch viel Geld - für eine solche Reise jedoch günstig. Auf dieses Angebot stieß eine Wienerin bei der Last-Minute-Buchungsseite Restplatzbörse. Das Schnäppchen sorgte jedoch für jede Menge Ärger.

Falscher Reisepreis durch Systemfehler

Als Reiseveranstalter war zunächst XTUI angegeben, eine Marke von TUI Deutschland. Die Konsumentin buchte und freute sich auf ihren Urlaub. Noch am selben Tag bekam sie Post von XTUI, wonach der Veranstalter nun TUI sei und sich der Reisepreis pro Person geringfügig um 13 Euro erhöhen werde. Auch damit war die Wienerin einverstanden. Dann folgte noch ein Hin und Her, weil die Geburtsdaten vertauscht waren. Schließlich war auch das behoben und der Vertrag bestätigt.

Ein Oldtimer vor einem Hotel in Havanna

APA/AFP/Yamil Lage

Der Touristenboom in Kuba hält an, die Hotels sind oft ausgebucht

Mit dem nächsten E-Mail von TUI folgte die Ernüchterung. Darin hieß es: „Aufgrund eines Irrtums bei der Eingabe in unser Buchungssystem wurde Ihnen leider ein falscher Reisepreis bestätigt. Dieser weicht maßgeblich vom korrekten Reisepreis ab“. Man bedauere, aber der Vertrag werde wegen dieses Irrtums angefochten, das Angebot sei somit hinfällig. Statt 1.930 Euro würde die Kuba-Reise nun rund 4.400 Euro kosten – mehr als doppelt so viel.

TUI besteht auf Preiserhöhung

Das war der Konsumentin dann doch deutlich zu teuer. Das Vorgehen von TUI ärgerte sie: „Wie auch immer die rechtliche Situation sein mag, finde ich die Methode mehr als fragwürdig“. Dominik Manzenreiter, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) sieht hier den Veranstalter TUI in der Pflicht, nicht den Vermittler, die Plattform Restplatzbörse.

„Hauptvertragspartner für die Konsumenten ist die Firma TUI aus Deutschland“, so Manzenreiter. Die Konsumentin wandte sich also an TUI, um die Reise zum ursprünglichen vereinbarten Preis zu bekommen. Das Unternehmen lehnte ab. Man könne aber die teurere Reise zwei Woche lang für sie reservieren.

Irrtum müsste erkennbar sein

Grundsätzlich gilt, dass ein einmal abgeschlossener Vertrag auch eingehalten werden muss. Ein paar Ausnahmen gibt es aber: Wenn sich ein Unternehmer geirrt hat und zwar so offensichtlich, dass es den Käufern hätte auffallen müssen. Und, wenn der Irrtum so rechtzeitig bemerkt wurde, dass Verbraucher noch keine weiteren Ausgaben hatten. In diesen beiden Fällen wäre ein Vertrag ungültig. Auch TUI argumentierte so: Der Irrtum hätte der Kundin auffallen können, da es um diesen Preis kein vergleichbares Angebot auf diversen Plattformen gegeben habe.

Eine Urlauberin am Strand von Varadero in Kuba

AFP

Wer gezielt nach Preisfehlern sucht, kann günstig Urlaub machen

EVZ-Jurist Manzenreiter sieht das anders: „Diese Reise war nicht so offenkundig günstig, dass es hätte auffallen müssen“. Der Fall werde sich wohl nur vor Gericht klären lassen, die Konsumentin hätte aber gute Argumente – zumal der Veranstalter im Vorfeld mehrere E-Mails über die Reisedetails verschickt hat. „Und während des ganzen Vorganges hat man den Konsumenten aber noch nicht mitgeteilt, dass der Preis so eigentlich überhaupt nicht gilt.“ Viele Konsumenten wüssten nicht, dass sie das neue, teurere Angebot nicht annehmen müssen, wenn sich die Firma auf einen Irrtum beruft.

Wie sich Preisfehler ausnützen lassen

Vor einer Buchung sollten Konsumenten die Preise mit jenen auf ähnlichen Internetseiten vergleichen, rät das EVZ. Fehler würden bei allen Anbietern passieren. Typischerweise werde oft eine Null vergessen. Ein Flug kostet dann nur 44 Euro statt 440 Euro. Man kann auch gezielt nach solchen „Error Fares“ (Preisfehlern) suchen. Internetplattformen bieten diese Super-Schnäppchen an, immer mit dem Risiko, dass das Angebot wegen Irrtums zurückgezogen wird. Es wird darauf spekuliert, dass Unternehmen bei der großen Menge an Buchungen den Irrtum nicht bemerken, oder, dass sie negative Schlagzeilen vermeiden möchten.

Für British Airways etwa gab es vergangenen Sommer viel Kritik, nachdem die Fluglinie extrem günstige Tickets nach einem Systemfehler wieder stornierte. Im Fall der Kuba-Reise der Wienerin bleibt TUI dabei - die Konsumentin hätte erkennen müssen, dass der Preis zu niedrig war und die Firma beteuert: „Es liegt uns fern, ‚Lockangebote‘ zu machen, die reinen Werbezwecken dienen, aber nie realisiert werden“. Als Entschuldigung bietet der Touristikkonzern einen Reisegutschein über 150 Euro an.

Karin Fischer, help.ORF.at

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