Flut an Beschwerden über Donauland-Buchclub

Die Firma Donauland sorgt mit ungerechtfertigten Geldforderungen für zahlreiche Beschwerden. Das Unternehmen verschickt unaufgefordert Bücher und CDs vor allem an ältere Leute. Zahlen die Empfänger nicht, werden sie mit Mahn- und Inkassoforderungen eingedeckt. Die Arbeiterkammer (AK) hat die Firma bereits geklagt und rät, sich nicht einschüchtern zu lassen.

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In den Siebziger Jahren konnte man über den Buchclub Donauland Bücher günstiger beziehen. Entweder bestellten Kunden einmal im Quartal ein Buch oder sie bekamen ein Buch als Empfehlung zugesandt. Seit 2010 gibt es diesen Buchclub nicht mehr. Nur der Name „Donauland“ blieb für einen Onlineshop in Wien erhalten, der von der deutschen Firma S24D Shop24Direct GmbH betreut wird. Auch dieser Shop in Wien verschickt regelmäßig Bücher und Buchempfehlungen.

Donauland ignoriert Kündigung

Eine betagte Konsumentin aus Niederösterreich war seit 1970 Mitglied bei Donauland, kündigte ihren Vertrag aber 2015: „Ich dachte, das wäre damit erledigt - war es aber nicht.“ Sie habe weiterhin Kataloge und die Aufforderung erhalten, ein Buch pro Quartal zu bestellen. Auch Empfehlungsbände seien ihr weiterhin zugeschickt worden.

Mahnungsschreiben der Firma Donlauland

Karin Fischer/help.ORF.at

Auf ungerechtfertige Mahnungen müssen Konsumenten nicht reagieren

Im Sommer erhielt die Seniorin schließlich eine Mahnung, weitere folgten. Die Forderungen betrafen ein Buch, das sie nie bestellt hatte. Zunächst wollte Donauland 25 Euro für das Buch kassieren, Mitte September forderte man dafür bereits 130 Euro. Gleichzeitig wurde die Übergabe an ein Inkassobüro angekündigt. Dem Schreiben war die Werbung eines Kreditvermittlers beigelegt.

Seniorin spricht von „Psychoterror“

„Es war für mich wirklich schon psychisch belastend“, so die Niederösterreicherin. Sie habe nichts bestellt, sei kein Mitglied bei Donauland und werde trotzdem behandelt, als ob sie etwas Schlimmes getan hätte: „Das ist psychischer Terror“. Auf Anfrage von help.ORF.at meinte Donauland, dass hier keine Kündigung vorliege. Tatsächlich hat Donauland diese Kündigung aber bereits 2015 erhalten und in einem Brief bestätigt. Help.ORF.at schickte Donauland das eigene Schreiben zu. Die Antwort: „Dieses Dokument lag uns bisher nicht vor. Es wurde von einem Dienstleister ausgestellt, der leider dieses Schreiben nicht in der Kundenakte dokumentiert hat.“

„Im Rahmen der Kulanz“ werde man aber die Mitgliedschaft der Konsumentin sofort beenden, die Forderungen ausbuchen und auf die Rücksendung der offenen Empfehlungsbände verzichten. Von „Kulanz“ kann hier aber keine Rede sein - zwischen der Konsumentin und Donauland gibt es gar keinen Vertrag.

AK Wien betreut hunderte Fälle

Die Arbeiterkammer (AK) Wien sieht hier keinen bedauerlichen Einzelfall - im Gegenteil. „Wir haben eine Unzahl von Beschwerden, bei denen es eigentlich immer um das Gleiche geht: Konsumenten bekommen nicht bestellte Warenlieferungen zugesendet, die sie bezahlen sollen“, so Robert Panowitz, Jurist bei der Konsumentenschutzabteilung der AK Wien. Oft betreffe es Verbraucher, die schon vor Jahren aus der Mitgliedschaft ausgetreten sind und weiter Bestellungen oder Bücher erhalten. „Sie werden dann mit Mahnschreiben und Inkassoforderungen bedrängt“, so Panowitz. Auf Reklamationen der Betroffenen reagiere das Unternehmen nicht und wenn, dann nur mit neuen Mahnungen.

„Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich nicht einschüchtern lassen und trotz dieser Mahnschreiben keinesfalls die Rechnung begleichen“, so der AK-Jurist. Rein rechtlich handle es sich bei der Zusendung von nicht bestellten Waren um eine „unzulässige und aggressive Geschäftspraktik, die auch verboten ist“. Diese Waren müssten auch nicht zurücksenden werden. Wer unsicher ist, ob noch ein Vertrag mit Donauland besteht sollte diesen kündigen - per Einschreiben und mit Rückantwort. Und falls notwendig auch mit Unterstützung einer Konsumentenschutzorganisation.

Überlange Kündigungsfristen

Die AK Wien klagte Donauland, weil sie auch die Kündigungsfristen für rechtswidrig hält. Entweder würden Kündigungsschreiben ignoriert oder es gebe überlange Fristen von eineinhalb Jahren. Auch bei help.ORF.at häufen sich die Beschwerden. So wollte etwa Donauland eine Kündigung vom heurigen September erst mit Ende nächsten Jahres wirksam werden lassen. Ein „Irrtum“ wie es später hieß, als sich die Tochter einer 81jährigen Konsumentin dagegen zur Wehr setzte.

Nach Ansicht der AK haben Donauland-Kunden darüberhinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung. Recherchen der Konsumentenschützer hätten ergeben, dass die versendeten Bücher und CDs nicht mehr so wie früher zu stark vergünstigten Preisen angeboten würden, sondern teurer seien als bei anderen Onlinebuchhändlern.

Donauland wies gegenüber help.ORF.at den Vorwurf der Schlamperei zurück. Man versuche auch nicht, alte Menschen auszunutzen, der Versand von Mahnungen sei kein Psychoterror. Die betagte Niederösterreicherin, die sich an help.ORF.at gewendet hatte, sieht das freilich anders. Sie hätte sich zumindest eine Entschuldigung von Donauland erwartet – jedoch: Fehlanzeige. Das Gerichtsverfahren gegen Donauland dürfte noch eine Weile dauern. Der Grund: Es müssen noch viele weitere Zeugen befragt werden. Allein bei der AK Wien gibt es hunderte Betroffene.

Karin Fischer, help.ORF.at

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